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Mitteilung des BMI zur Tarifeinigung 2016: kein Rundschreiben zur Zahlbarmachung

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Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat mit Rundschreiben vom 1.6.2016, Az.: D5-31002/42#9, folgendes mitgeteilt:

„Die Einigung der Tarifvertragsparteien vom 29. April 2016 ist mit Rundschreiben vom 7. Mai 2016 bekanntgegeben worden. In der vereinbarten Erklärungsfrist (31. Mai 2016) sind von keiner Seite Einwendungen erhoben worden.

 

Die zur Umsetzung der Tarifeinigung notwendigen Änderungstarifverträge werden nach Abstimmung mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber zeitnah den Gewerkschaften übermittelt.

 

Aus Sicht des Bundes ist mit zügigen Redaktionsverhandlungen zu rechnen, so dass ein vorläufiges Zahlbarmachungsrundschreiben gegenwärtig nicht für notwendig erachtet wird. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen werden die geeinten Änderungstarifverträge zusammen mit den Hinweisen zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte sowie zur Umsetzung der übrigen getroffenen Regelungen bekanntgegeben.“

 

 

Quelle: Internetmitteilung des BMI

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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