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Neue Ausbildung für die Pflege: Reform der Pflegeberufe im Kabinett

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Künftig soll eine einheitliche Ausbildung zur „Pflegefachfrau“ oder zum „Pflegefachmann“ übergreifende Qualifikationen vermitteln. Ziel ist, Menschen aller Altersgruppen gut pflegen zu können: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulant.

Auszubildende in Pflegeberufen werden sich demnächst nicht mehr am Anfang ihrer Ausbildung entscheiden müssen, ob sie in die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gehen. Das Kabinett hat ein Pflegeberufsreformgesetz verabschiedet, das eine einheitliche Ausbildung für alle Pflegebereiche vorsieht.

Das ist sinnvoll, da sich der Pflegebedarf geändert hat. Beispielsweise wird in den Pflegeheimen immer mehr medizinische Pflege erbracht, da dort häufig chronisch oder mehrfach Erkrankte versorgt werden. Und in Krankenhäusern müssen zunehmend die Belange älterer Menschen in der Pflege berücksichtigt werden, so beispielweise bei Demenzkranken.


Ausbildung wird kostenlos

Die Finanzierung der Ausbildung wird bundeseinheitlich geregelt. Für Auszubildende ist sie künftig kostenfrei. Das ist ein großer Fortschritt, denn derzeit fallen für Auszubildende an etlichen Pflegeschulen Gebühren an. Außerdem erhalten alle Auszubildenden künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung, wie es in vielen anderen Ausbildungsberufen bereits üblich ist.

Die neue Pflegeausbildung ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen sowie praktischer Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung können die Auszubildenden einen Schwerpunkt wie beispielsweise Altenpflege wählen, der auch auf dem Abschlusszeugnis als „Vertiefungseinsatz“ ausgewiesen wird. Die Ausbildung ist auch in Teilzeit möglich und dauert dann fünf Jahre.

Wer die neue Ausbildung machen möchte, braucht einen Mittleren Schulabschluss oder eine zehnjährige allgemeine Schulbildung. Möglich ist die Ausbildung auch für diejenigen, die einen Hauptschulabschluss haben, wenn sie über weitere Qualifikationen verfügen. Das kann beispielsweise eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Ausbildung oder eine einjährige Ausbildung in der Pflegeassistenz sein.

Zudem schafft der Gesetzentwurf die Voraussetzungen für ein berufsqualifizierendes Pflegestudium, das unmittelbar eine Berufstätigkeit in der Pflege ermöglicht. Die Einführung eines solchen Studiums unterstreicht die zunehmende Bedeutung der Pflegeberufe.


Fachkräfte gesucht

Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern sind gefragt. Besonders in der Altenpflege ist der Mangel an Fachkräften zu spüren. Denn die Altenpflege ist eine der stark wachsenden Dienstleistungsbranchen. Das wird auch in der Zukunft so bleiben, denn die Zahl der Pflegebedürftigen wird steigen.

„Wir werden in Zukunft mehr Pflegekräfte brauchen. Deshalb müssen wir den Zukunftsberuf Pflege jetzt auch zukunftsfähig machen“, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Das Pflegeberufsreformgesetz wird nun die Pflegeberufe deutlich attraktiver machen.


Start in 2018

Der erste Jahrgang des neuen Ausbildungsberufs kann voraussichtlich am 1. Januar 2018 starten. Denn nach der Verabschiedung des Pflegeberufsreformgesetzes brauchen Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe hinreichend Zeit, um sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Auch müssen Musterrahmenausbildungs- und –lehrpläne erarbeitet werden.


Erprobt und für gut befunden

Die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung wurde lange diskutiert. Mehrere entsprechende Modellvorhaben wurden erprobt. Die durchgeführten Vorhaben zeigten: Eine dreijährige einheitliche berufliche Pflegeausbildung kann die Kompetenzen vermitteln, die in den verschiedenen Pflegekontexten notwendig sind.

Auch die Bundesländer befürworten eine einheitliche Pflegeausbildung. Das zeigen die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in den Jahren 2009 und 2012.


Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 13.1.2016


Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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