Neuer Höchststand bei Erwerbstätigkeit in Deutschland
Damit wurde ein neuer Höchststand bei der Erwerbstätigkeit seit der Wiedervereinigung Deutschlands erreicht. Im Vergleich zum dritten Quartal 2014 wuchs die Zahl der Erwerbstätigen um 343 000 Personen oder 0,8 %. Im ersten (+ 0,7 %) und im zweiten Quartal 2015 (+ 0,6 %) hatten die Zuwachsraten im Vorjahresvergleich etwas niedriger gelegen.
Gegenüber dem zweiten Quartal 2015 erhöhte sich die Zahl der Erwerbstätigen im dritten Quartal 2015 um 303 000 Personen (+ 0,7 %). Eine Zunahme der Erwerbstätigkeit ist im dritten Quartal eines Jahres saisonal üblich. Sie war im dritten Quartal 2015 wesentlich höher als im Durchschnitt des entsprechenden Quartals der letzten fünf Jahre (+ 268 000 Personen). Saisonbereinigt, d. h. nach rechnerischer Ausschaltung jahreszeitlich bedingter Schwankungen, ergab sich im dritten Quartal 2015 ein Zuwachs gegenüber dem Vorquartal von 118 000 Personen (+ 0,3 %).
Der Anstieg der Gesamterwerbstätigenzahl gegenüber dem Vorjahresquartal entfiel im dritten Quartal weiterhin überwiegend auf die Dienstleistungsbereiche. Die größten absoluten Beschäftigungsgewinne gab es im Bereich Unternehmensdienstleister mit + 138 000 Personen (+ 2,4 %), gefolgt von Öffentlichen Dienstleistern, Erziehung, Gesundheit mit + 134 000 Personen (+ 1,3 %) sowie Handel, Verkehr und Gastgewerbe mit + 83 000 Personen (+ 0,8 %). Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) stieg die Zahl der Erwerbstätigen im dritten Quartal 2015 gegenüber dem Vorjahr um 24 000 Personen (+ 0,3 %). Im Baugewerbe sank sie geringfügig um 7 000 Personen (- 0.3 %). In der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei um 17 000 Personen (- 2,6 %).
Die Zahl der Arbeitnehmer erhöhte sich im dritten Quartal 2015 im Vergleich zum dritten Quartal 2014 um 441 000 (+ 1,1 %) auf 38,94 Millionen Personen. Die Zahl der Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger sank im selben Zeitraum um 98 000 Personen (- 2,2 %) auf 4,31 Millionen.
Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 421/15 vom 17.11.2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
