Öffentlicher Gesundheitsdienst teilweise unterbesetzt
Gefordert werden tarifliche/besoldungsrechtliche Regelungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte im ÖGD, die sich an die Vergütung für Ärzte in Krankenhäusern anlehnen.
Aus Sicht der GMK laufe der ÖGD Gefahr, an Leistungsfähigkeit einzubüßen, da nicht genügend Personal gefunden werde. Letztlich könne sich dies regional auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung auswirken, so die Befürchtung. Besonders im Bereich des Infektionsschutzes, der Krankenhaushygiene und –überwachung sowie des Sozialpsychiatrischen Dienstes fehle es an Ärzten.
Die GMK sucht nun erneut das gemeinsame Gespräch mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). In der Geschäftsstelle der VKA war es bereits am 12. Juni 2018 zu einem Treffen mit den Staatssekretären aus dem Gesundheitsbereich Thüringen, Brandenburg und Berlin gekommen. Nochmals wiesen die Staatssekretäre auf die Dringlichkeit hin, die Gehaltssituation zu verbessern, um Stellen besetzen zu können. Sie argumentierten u. a. damit, dass es in Berlin beabsichtigt sei, für Ärzte im ÖGD übertariflich zu bezahlen. Dieser Beschluss war zeitgleich vom Berliner Senat gefasst worden.
Im Rahmen früherer Beschlüsse hatte die VKA bereits die Möglichkeit eingeräumt, in bestimmten Fällen eine Zulage zahlen zu können. Gleichwohl hat sie immer auch darauf hingewiesen, dass die Unterschiede zwischen den Arbeitsbedingungen der Ärzte des ÖGD und denjenigen an den kommunalen Krankenhäusern beachtet werden müssten.
Auch verweist die VKA auf die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene neue Entgeltordnung für den Bereich der VKA. Diese enthalte den unterschiedlichen Qualifizierungsniveaus entsprechende Wertebenen, anhand derer über alle Sparten hinweg eine Niveaubestimmung erfolgen kann. Nur so ist es bei der Vielzahl der Tätigkeiten innerhalb der VKA möglich, ein Gesamtgefüge ohne größere Verwerfungen zu erreichen.
Quelle: VKA Nachrichten September 2018
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
