Reform der Pflegeberufe
Auszubildende in Pflegeberufen werden sich demnächst nicht mehr am Anfang ihrer Ausbildung entscheiden müssen, ob sie in die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gehen. Das Kabinett hat am 13. Januar 2016 das Pflegeberufsreformgesetz verabschiedet. Ab 2018 ist eine einheitliche Ausbildung für alle Pflegebereiche vorgesehen.
Diskussion und Erprobung seit zehn Jahren
Bei der 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag am 18. März 2016 betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, dass mit der Neuordnung eine lange Diskussion aufgegriffen würde: „Seit zehn Jahren diskutieren und erproben wir. Jetzt wollen wir es gemeinsam angehen.“
„Das Gesetz zur Leistungsverbesserung in der Pflege setzt voraus, dass wir noch mehr für die Menschen tun, die in der Pflege arbeiten. Dazu gehört die Auflage, dass zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch eine Neubemessung des Personals gehört“, so Gröhe. Weiterhin gehören die rechtliche Absicherung des Tariflohns sowie 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte hinzu, die die Arbeit der Fachkräfte ergänzen.
Das ist sinnvoll, da der Pflegebedarf sich geändert hat. Beispielsweise wird in den Pflegeheimen immer mehr medizinische Pflege erbracht, da dort häufig chronisch oder mehrfach Erkrankte versorgt werden. In Krankenhäusern müssen zunehmend ältere, mehrfach kranke Menschen gepflegt werden.
Ausbildung wird kostenlos
Die Finanzierung der Ausbildung wird bundeseinheitlich geregelt. Für Auszubildende ist sie künftig kostenfrei. Das ist ein großer Fortschritt, denn derzeit zahlen Auszubildende an etlichen Schulen Gebühren. Außerdem erhalten alle Auszubildenden künftig eine Ausbildungsvergütung, wie es in vielen anderen Ausbildungsberufen üblich ist.
Die neue Pflegeausbildung ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen sowie praktischer Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung können die Auszubildenden einen Schwerpunkt wie beispielsweise Altenpflege wählen, der auch auf dem Abschlusszeugnis als „Vertiefungseinsatz“ ausgewiesen ist. Die Ausbildung ist auch in Teilzeit möglich und dauert dann fünf Jahre.
Gröhe erinnerte vor dem Bundestag daran, dass in der Erprobung der Ausbildung klar wurde, wie viele Lerninhalte sich bei den bisher verschiedenen Ausbildungen überschneiden. Deshalb kann nun vieles gleich unterrichtet und dann in der genauso lange dauernden Praxis vertieft werden.
Wer die neue Ausbildung machen möchte, braucht einen Mittleren Schulabschluss oder eine zehnjährige allgemeine Schulbildung. Möglich ist die Ausbildung auch für diejenigen, die einen Hauptschulabschluss haben, wenn sie über weitere Qualifikationen verfügen. Das kann beispielsweise eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Ausbildung oder eine einjährige Ausbildung in der Pflegeassistenz sein.
Zudem schafft der Gesetzentwurf die Voraussetzungen für ein berufsqualifizierendes Pflegestudium, das unmittelbar eine Berufstätigkeit in der Pflege ermöglicht. Die Einführung eines solchen Studiums unterstreicht die zunehmende Bedeutung der Pflegeberufe.
Fachkräfte gesucht
Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern sind gefragt. Besonders in der Altenpflege ist der Mangel an Fachkräften zu spüren. Denn die Altenpflege ist eine der stark wachsenden Dienstleistungsbranchen. Das wird auch in der Zukunft so bleiben, denn die Zahl der Pflegebedürftigen wird steigen.
„Wir werden in Zukunft mehr Pflegekräfte brauchen. Deshalb müssen wir den Zukunftsberuf Pflege jetzt auch zukunftsfähig machen“, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Das Pflegeberufsreformgesetz wird nun die Pflegeberufe deutlich attraktiver machen.
Start in 2018
Der erste Jahrgang des neuen Ausbildungsberufs kann voraussichtlich am 1. Januar 2018 starten. Denn nach der Verabschiedung des Pflegeberufsreformgesetzes brauchen Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe hinreichend Zeit, um sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Auch müssen Musterrahmenausbildungs- und -lehrpläne erarbeitet werden.
Erprobt und für gut befunden
Lange wurde die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung diskutiert. Mehrere entsprechende Modellvorhaben wurden erprobt. Die durchgeführten Vorhaben zeigten: Eine dreijährige einheitliche berufliche Pflegeausbildung kann die Kompetenzen vermitteln, die in den verschiedenen Pflegekontexten notwendig sind.
Auch die Bundesländer befürworten eine einheitliche Pflegeausbildung. Das zeigen die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in den Jahren 2009 und 2012.
Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 18.3.2016
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
