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Rundschreiben des BMI zum Flexirentengesetz

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Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat auf seiner Homepage unter „Service -> Rundschreiben“ ein Rundschreiben vom 24. Oktober 2017, Aktenzeichen D5-31004/31#2, zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) eingestellt.

Durch dieses Gesetz sind zum 1. Juli 2017 die neuen Regelungen zum Hinzuverdienst- und Teilrentenrecht in Kraft getreten. Diese haben unter Umständen Auswirkungen auf die Versorgung bei der VBL.

 

Das Rundschreiben gibt hierzu und zu den sich aus dem Flexirentengesetz ergebenden Beschäftigungsmöglichkeiten entsprechende Hinweise.

 

 

Quelle: Internetmitteilung des BMI

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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