Rundschreiben des BMI zum Flexirentengesetz
Durch dieses Gesetz sind zum 1. Juli 2017 die neuen Regelungen zum Hinzuverdienst- und Teilrentenrecht in Kraft getreten. Diese haben unter Umständen Auswirkungen auf die Versorgung bei der VBL.
Das Rundschreiben gibt hierzu und zu den sich aus dem Flexirentengesetz ergebenden Beschäftigungsmöglichkeiten entsprechende Hinweise.
Quelle: Internetmitteilung des BMI
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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