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Sachgrundlose Befristung weiter möglich

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Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung wird nicht aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen. Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales lehnte am 29. März 2017 zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab.

Grüne und Linke hatten gefordert, die sachgrundlose Befristung aus dem Gesetz zu streichen und kritisiert, dass die Zahl ohne Grund befristeter Arbeitsverträge seit Jahren steige. Dies höhle den Kündigungsschutz aus und biete gerade jungen Menschen keine planbare Zukunft, so die Fraktionen.

 

„Sachgrundlose Befristungen gehören in die Reihe prekärer Arbeitsverhältnisses“, betonte die Fraktion Die Linke. „Es ist schlicht nicht nötig, weil es genügend Gründe für Befristungsmöglichkeiten gibt“, verteidigten die Grünen das Anliegen. Uneinigkeit herrschte bei den Koalitionsfraktionen. Während die SPD klar bekundete, für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung zu sein, aus Rücksicht auf den Koalitionsvertrag aber nicht für die Oppositionsanträge stimme, verteidigte die CDU/CSU-Fraktion diese Befristungsmöglichkeit: „Es ist für Arbeitgeber das einzige unbürokratische Instrument, ein Arbeitsverhältnis gestalten zu können“, hieß es von der Union.

 

 

Quelle: Internetmitteilung des Deutschen Bundestags vom 29.3.2017

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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