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Schlichterspruch im Sozial- und Erziehungsdienst

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Einvernehmlicher Schlichterspruch: Unterschiedliche Steigerungen für die verschiedenen Berufsgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst / Tarifverhandlungen werden am 24.6.2015 fortgesetzt

Die beiden Schlichter in den Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst, Georg Milbradt und Herbert Schmalstieg, haben am 23.6.2015 ihren einvernehmlichen Schlichterspruch in Bad Brückenau vorgestellt. Inhalt: Differenzierte Erhöhungen für die unterschiedlichen Gehaltsgruppen, aber keine Steigerung um die von den Gewerkschaften geforderten durchschnittlich zehn Prozent.

„Eine abschließende Bewertung des Schlichterspruchs ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Klar ist: Das Gesamtvolumen des Schlichterspruchs ist für die kommunalen Arbeitgeber außerordentlich schwierig, auch wenn es deutlich unter den Gewerkschaftsforderungen liegt“, so Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Lüneburg), der für die VKA Mitglied der Schlichtungskommission war. „Wir haben diesem Ergebnis zugestimmt, um die Belastungen für die Kinder und ihre Eltern durch die Streiks endgültig zu beenden.“

Das Gesamtsystem der Gehaltstabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst bleibt unverändert. Die Werte der Gehaltstabelle werden für acht der 17 Entgeltgruppen angehoben. Die Steigerungen in der größten Gruppe, Erzieher/innen mit Grundtätigkeit, betragen durchschnittlich 3,3 Prozent. Für die Beschäftigten ergeben sich dadurch Zugewinne zwischen 33 und 160 Euro. Auch für weitere Tätigkeitsfelder des Sozial- und Erziehungsdienstes (u. a. Kinderpfleger, Kita-Leitungen, Sozialarbeiter, handwerklicher Erziehungsdienst) sieht der Schlichterspruch Verbesserungen vor.

Die VKA-Vertreter in der Schlichtungskommission haben beiden Schlichtern für ihre intensive Arbeit gedankt. Die Arbeitgeber- und die Gewerkschaftsvertreter in der Schlichtungskommission haben dem Schlichterspruch mehrheitlich zugestimmt. Der Schlichterspruch geht nun als Einigungsempfehlung an die Tarifvertragsparteien, die am Abend des 24.6.2015 die Tarifverhandlungen wieder aufnehmen werden. „Positiv ist aus unserer Sicht, dass die beiden Schlichter eine einvernehmliche Einigungsempfehlung erarbeitet haben“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann, der auch Mitglied der Schlichtungskommission war. „Nun geht es darum, den Schlichterspruch am 24. und 25.6.2015 in den endgültigen Tarifabschluss zu übersetzen.“


Quelle: Pressemitteilung der VKA vom 23.6.2015


Hinweis:

Der komplette Schlichterspruch (sechs Seiten) kann über die Homepage der VKA (www.vka.de) als Anhang zur dortigen Pressemitteilung vom 23.6.2015 eingesehen werden.


Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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