Sozialhilfeausgaben im Jahr 2015 um 4,8 % gestiegen
Von den insgesamt 27,7 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen entfielen 15,6 Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (+ 4,5 % zum Vorjahr). Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden 5,9 Milliarden Euro ausgegeben (+ 8,5 %), für die Hilfe zur Pflege 3,6 Milliarden Euro (+ 1,9 %). In die Hilfe zum Lebensunterhalt flossen 1,4 Milliarden Euro (+ 7,6 %) und in die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen zusammen 1,2 Milliarden Euro (- 2,5 %).
Damit entfiel der überwiegende Teil der Nettoausgaben für Sozialhilfe mit 56,3 % auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 21,4 % der Ausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgewendet, 12,9 % für die Hilfe zur Pflege. 5,1 % der Ausgaben flossen in die Hilfe zum Lebensunterhalt und 4,3 % in sonstige Leistungen.
Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 363/16 vom 10.10.2016
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
