Stärkung der Datenschutzaufsicht
Mit diesem Schritt will die Bundesregierung die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund stärken und die Bedeutung des Datenschutzes unterstreichen.
Mit dem im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in eine eigenständige oberste Bundesbehörde überführen. Der Bundesrat hat das Gesetz am 6.2.2015 gebilligt, es soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Starke Stellung für die Datenschutzaufsicht
Die Bundesbeauftragte wird künftig ausschließlich unter parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle stehen, vergleichbar dem Bundesrechnungshof und dem Vorstand der Deutschen Bundesbank. Die oder der Beauftragte wird vom Deutschen Bundestag gewählt und leistet den Amtseid vor dem Bundespräsidenten. Der Dienstsitz ist Bonn.
Formale Unabhängigkeit
Schon jetzt üben die Bundesbeauftragte und ihre Beschäftigten ihr Amt unabhängig aus, formal sind sie jedoch dem Bundesministerium des Innern unterstellt. In der Praxis findet keine Dienst- oder Rechtsaufsicht statt. Künftig wird diese Aufsichtsmöglichkeit der Bundesregierung bzw. des Bundesinnenministeriums aber auch formal abgeschafft.
Quelle: Internetinformation der Bundesregierung vom 6.2.2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
