Stand der Verhandlungen zur Entgeltordnung VKA
Die gemeinsame Lenkungsgruppe von VKA und Gewerkschaften hatte bei ihrer letzten Sitzung im November 2014 das gemeinsame Ziel bekräftigt, möglichst bis zum Herbst 2015 eine Verständigung in den verschiedenen Verhandlungskommissionen anzustreben, damit die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA in die Tarifrunde 2015 für den öffentlichen Dienst einbezogen werden kann.
Derzeitiger Verhandlungsstand aus Sicht der VKA
Der derzeitige Verhandlungsstand ist in den einzelnen Verhandlungskommissionen sehr unterschiedlich. Um das ehrgeizige Ziel zu erreichen, sich bis zur Tarifrunde 2016 zu verständigen, sind in nahezu allen Verhandlungskommissionen noch erhebliche Anstrengungen von Nöten.
Eine erhebliche Belastung der Verhandlungen stellen dabei die seitens der Gewerkschaften in etlichen Bereichen erhobenen kostenwirksamen Forderungen nach deutlich höheren Eingruppierungen dar. Die VKA hat stets betont, dass die neue Entgeltordnung bei den Kommunen und kommunalen Einrichtungen und Betrieben nicht zu Kostenschüben führen darf. Darüber hinaus müsse in den einzelnen Bereichen jeweils die Finanzierbarkeit neuer Eingruppierungsregelungen sichergestellt sein. Mit den Gewerkschaften besteht Einvernehmen, dass vor einem Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung die infolge von Neuregelungen bei der Eingruppierung entstehenden Kostenwirkungen bewertet werden müssen und dabei über die im Rahmen der Steuerungsgruppe vom 21. Oktober 2013 vereinbarte „angemessene Kompensation“ zu entscheiden ist.
Berufe im Gesundheitswesen
Die Verhandlungen zu den „Berufen im Gesundheitswesen“ umfassen eine Vielzahl von Beschäftigtengruppen im Krankenhaus- sowie Pflege- und Betreuungsbereich. Diese verschiedenen Gruppen sind mit den Gewerkschaften in zahlreichen Verhandlungsterminen erörtert worden. Dabei wurde der bisherige Verfahrens- und Streitstand mit den Gewerkschaften in einem „Gemeinsamen Papier zu Berufen im Gesundheitswesen“ aufgelistet.
Bereits zu Beginn der Verhandlungen hatten die Gewerkschaften für den Bereich der examinierten Pflege eine deutliche Aufwertung gefordert. Danach sollen Pflegekräfte mit mindestens dreijähriger Ausbildung bereits im Einstieg ein Monatstabellenentgelt von mindestens 3.000 Euro erhalten. Die VKA hat darauf verwiesen, dass Pflegekräfte bereits derzeit höher eingruppiert sind als andere Beschäftigtengruppen mit vergleichbarer Ausbildung.
Ihre Aufwertungsforderungen haben die Gewerkschaften zwischenzeitlich über den Bereich der examinierten Pflege ausgeweitet: Auch bei den medizinisch-technischen Berufen und bei den medizinischen Hilfsberufen werden deutlich höhere Eingruppierungen als bisher gefordert. Dazu sind von den Gewerkschaften weitere Eingruppierungsmerkmale mit zusätzlichen Heraushebungen eingebracht worden. Die VKA hat demgegenüber in den Verhandlungen deutlich gemacht, dass an diesen zusätzlichen Heraushebungen in der Regel kein Bedarf bestehe, da diese neuen Heraushebungen weitgehend der Normaltätigkeit des jeweiligen Berufsbildes entsprechen.
In Bezug auf die Leitungskräfte haben VKA und Gewerkschaften vereinbart, in einem offenen Austausch die Modernisierung der Eingruppierungsstruktur zu erörtern. Dazu soll im Mai 2015 ein Workshop stattfinden.
Sparkassen
Die VKA-Verhandlungskommission „Sparkassen“ hat deutlich gemacht, dass die seitens der Gewerkschaften eingebrachten Verbesserungen bei der Eingruppierung von Kundenberatern und bei weiteren Beschäftigtengruppen im Sparkassenbereich nicht mitgetragen werden können. Für die Eingruppierung im Sparkassenbereich sei vielmehr eine Struktur erforderlich, die der unterschiedlichen Ausgestaltung der einzelnen Tätigkeiten bei den Sparkassen Rechnung trägt.
Derzeit wird intensiv über die Ausgestaltung der Eingruppierungsmerkmale von „Kundenberatern“ als Eckeingruppierung verhandelt. Dazu sind in einem Verhandlungstermin mit den Gewerkschaften im kleinen Kreis insbesondere die Tätigkeiten von Kundenberatern im sog. Mengengeschäft erörtert worden. Die diesbezüglichen Eingruppierungsvorstellungen liegen derzeit noch auseinander. Darüber hinausgehend besteht insbesondere auch Erörterungsbedarf hinsichtlich der Eingruppierung von Gruppen- und Abteilungsleitern sowie von Geschäftsstellenleitern.
Meister/Techniker/Ingenieure
VKA und Gewerkschaften sind sich einig, künftig alle Meister nach dem BBiG in die Eingruppierungsmerkmale für Meister einzubeziehen. Seitens der VKA wird jedoch eine Ausbringung von Merkmalen für sog. Nenn- und Funktionsmeister (ohne Meisterprüfung) nicht mehr angestrebt. Die Gewerkschaften haben ihre diesbezügliche Prüfung derzeit noch nicht abgeschlossen.
Für die Eingruppierung von Meistern und Technikern wird nach derzeitigem Stand ein möglichst einheitlicher Aufbau der Eingruppierungsmerkmale angestrebt. Bei den Ingenieuren besteht insbesondere noch Klärungsbedarf bezüglich der im Einzelnen einzubeziehenden Bildungsabschlüsse.
IT/Datenverarbeitung
Auch in dem Bereich der IT/Datenverarbeitung fordern die Gewerkschaften deutlich erhöhte Eingruppierungen. Darüber hinaus wollen sie Eingruppierungsmerkmale, die anders als bisher üblich in keiner Weise den Abschluss einer einschlägigen Ausbildung erfordern.
Davon sollen nach der Forderung der Gewerkschaften nur Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung ausgenommen sein. Derzeit wird mit den Gewerkschaften erörtert, welche Tätigkeiten im Bereich der IT/Datenverarbeitung bei einer Neufassung der Eingruppierungsmerkmale geregelt werden sollen und in welchem Wertigkeitsverhältnis diese Tätigkeiten zueinander stehen.
Rettungsdienst/Feuerwehr
Für den Bereich des kommunalen feuerwehrtechnischen Dienstes ist mit den Gewerkschaften eine Verständigung auf neue Eingruppierungsmerkmale erfolgt. Diese Verständigung steht unter Gremienvorbehalt. Unterschiedliche Vorstellungen bestehen noch bei der Eingruppierung von Feuerwehrgerätewarten.
Für die Tätigkeiten im Rettungsdienst und in integrierten Leitstellen sollen jeweils eigenständige Eingruppierungsmerkmale vereinbart werden. Auch in diesen Bereichen liegen die wechselseitigen Eingruppierungsvorstellungen noch deutlich auseinander. Die Gewerkschaften fordern auch für den Rettungsdienst und die integrierten Leitstellen deutlich verbesserte Eingruppierungen als bisher. Eingruppierungsverbesserungen im von den Gewerkschaften geforderten Umfang sind von der VKA zurückgewiesen worden.
Schulhausmeister
Bei den Schulhausmeistern haben die Gewerkschaften ebenfalls deutliche Eingruppierungsverbesserungen gefordert. Im Vergleich zur bisherigen Eingruppierung sollen Schulhausmeister danach um bis zu drei Entgeltgruppen höher eingruppiert sein. Auch in Bezug auf die Struktur der Eingruppierungsmerkmale bestehen erhebliche Differenzen. Die VKA hat betont, dass sie keine Abwertung der Schulhausmeister anstrebt. Die seitens der Gewerkschaften angestrebte pauschale Aufwertung wird jedoch abgelehnt.
Quelle: VKA-Nachrichten April 2005
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg
