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Stationäre Krankenhauskosten 2014 auf 81,2 Milliarden Euro gestiegen

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Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung betrugen im Jahr 2014 rund 81,2 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 4,1 % mehr als im Jahr 2013 (78,0 Milliarden Euro).

Umgerechnet auf rund 19,1 Millionen Patientinnen und Patienten, die 2014 vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden, lagen die stationären Krankenhauskosten je Fall im Jahr 2014 bei durchschnittlich 4 239 Euro und damit um 2,1 % höher als im Jahr zuvor (4 152 Euro).

Die Gesamtkosten der Krankenhäuser beliefen sich im Jahr 2014 auf 93,7 Milliarden Euro (2013: 90,0 Milliarden Euro). Sie setzten sich im Wesentlichen aus den Personalkosten von 56,2 Milliarden (+ 4,3 % gegenüber 2013), den Sachkosten von 35 Milliarden Euro (+ 3,7 %) sowie den Aufwendungen für den Ausbildungsfonds von 1,2 Milliarden Euro (+ 3,4 %) zusammen. Weitere 1,3 Milliarden Euro entfielen auf Steuern, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie auf Kosten der Ausbildungsstätten. In den Gesamtkosten waren Ausgaben für nichtstationäre Leistungen (unter anderem Kosten für die Ambulanz sowie für wissenschaftliche Forschung und Lehre) in Höhe von 12,5 Milliarden Euro enthalten.

Die durchschnittlichen stationären Kosten je Fall waren in Sachsen-Anhalt mit 3 808 Euro am niedrigsten und in Hamburg mit 4 892 Euro am höchsten. Diese regionalen Unterschiede sind strukturell bedingt: Sie werden vom Versorgungsangebot sowie von der Art und Schwere der behandelten Erkrankungen beeinflusst. Die deutlichste Steigerung der stationären Kosten je Fall im Vergleich zum Vorjahr gab es in Mecklenburg-Vorpommern mit + 4,5 %. In Hamburg stiegen die stationären Kosten je Fall um lediglich 0,8 % gegenüber dem Jahr 2013.


Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 404/15 vom 3.11.2015


Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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