Tarifabschluss für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern erzielt
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund haben sich nach zweitägigen Verhandlungen in der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober 2016 auf folgenden Tarifabschluss verständigt.
Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte sollen rückwirkend zum 1. September 2016 um 2,3 Prozent steigen, ab 1. September 2017 um weitere 2,0 Prozent und ab 1. Mai 2018 noch einmal um 0,7 Prozent. Die Laufzeit beträgt 28 Monate bis zum 31. Dezember 2018. Analog zur linearen Gehaltserhöhung steigen im selben Umfang die Stundenentgelte des Bereitschaftsdienstes und der Rufbereitschaft. Die Laufzeit der Regelungen zum Bereitschaftsdienst wurde bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.
In der Frage der Zusatzversorgung haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Regelung zur Eigenbeteiligung der Ärztinnen und Ärzte geeinigt. Ab 1. September 2016 wird bei Pflichtversicherten in der kommunalen Zusatzversorgungskasse ein Beitrag in Höhe von 0,2 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben, ab 1. September 2017 ein Beitrag in Höhe von 0,3 Prozent und ab 1. September 2018 ein Beitrag in Höhe von 0,4 Prozent.
Stellungnahmen der Tarifvertragsparteien
VKA:
„Wir haben von Beginn an deutlich gemacht, dass die finanziellen Spielräume der Krankenhäuser sehr eng sind. Vor diesem Hintergrund ist natürlich jeder Euro zusätzlich schwierig, dennoch ist der Kompromiss insgesamt vertretbar. Insbesondere die lange Laufzeit der Entgelttabellen sowie des Bereitschaftsdienstes bietet den kommunalen Kliniken Planungssicherheit“, sagte Joachim Finklenburg, Verhandlungsführer und Vorsitzender des Gruppenausschusses Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
„Eine Lösung in der Frage der Zusatzversorgung war für die kommunalen Arbeitgeber wichtig. Mit diesem Abschluss haben wir nun wieder inhaltlich einheitliche Regelungen für alle Beschäftigten in den kommunalen Krankenhäusern. Dies dient der Stabilisierung der Zusatzversorgung“, sagte Manfred Hoffmann, Hauptgeschäftsführer der VKA, im Anschluss an die Verhandlungen in Bonn.
Marburger Bund:
„Der Tarifabschluss ist ein klassischer Kompromiss, mit dem wir leben können. In der zentralen Frage der Gehaltserhöhung haben wir gegen erhebliche Widerstände ein annehmbares Ergebnis erzielt“, erklärte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes. Dadurch konnte der Marburger Bund auch den neuen Regelungen im Tarifvertrag über die Zusatzversorgung seine Zustimmung geben.
Lübke kündigte zugleich an, dass der Marburger Bund die Ergebnisse der jüngsten Umfrage unter Ärzten an kommunalen Kliniken weiter zum Thema machen werde. „Wir werden die Arbeitgeber nicht aus ihrer Verantwortung lassen und sehr genau überprüfen, ob die Stellenpläne und die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden“, sagte Lübke.
Quelle: Presseinformation der VKA und Internetmitteilung des Marburger Bundes, jeweils vom 19.10.2016
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
