rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Tarifabschluss für Krankenhausärzte perfekt: 4,1 Prozent mehr

1 Bewertung

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände(VKA) und der Marburger Bund haben sich am 5. Februar 2015 auf einen Tarifabschluss für die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern geeinigt.

Die Gehälter sollen um 2,2 Prozent ab Dezember 2014 und weitere 1,9 Prozent ab Dezember 2015 steigen. Auch die Bezahlung des Bereitschaftsdienstes steigt. Die vom Marburger Bund geforderten Einschränkungen für Wochenenddienste wird es nicht geben.



Stellungnahme der Arbeitgeber (VKA):

„Die Tarifeinigung ist ein vertretbarer Abschluss für die Krankenhäuser und die Ärzte. Mit 4,1 Prozent Lohnsteigerung in den nächsten 21 Monaten haben die Ärzte ein deutliches Reallohnplus. Gleichzeitig schöpft der Abschluss den engen Spielraum, den uns die gesetzlich festgelegte Krankenhausfinanzierung vorgibt, voll aus“, so Joachim Finklenburg, Verhandlungsführer der VKA. Der Tarifabschluss führt für die Krankenhäuser zu Mehrkosten von 316 Millionen Euro.

Hauptstreitpunkt in den Verhandlungen war der Bereitschaftsdienst. Hier haben VKA und Marburger Bund einen Kompromiss erarbeitet: Bei der Bezahlung der Bereitschaftsdienste wird künftig auch die Erfahrung der Ärzte berücksichtigt. Bislang bezieht sich die Bezahlung ausschließlich auf die Entgeltgruppe. Diese Umstellung verteuert den Bereitschaftsdienst um 7,1 Prozent. Die einzelnen Werte der Bereitschaftsdienstbezahlung steigen zwischen 3,0 und 12,3 Prozent. Der Marburger Bund hatte Steigerungen von neun bis 57 Prozent gefordert.

Die Forderung des Marburger Bundes, Wochenenddienste auf maximal zwei pro Monat zu beschränken, haben die Arbeitgeber zurückgewiesen. „Dass Ärzte mehr als zwei Wochenenddienste pro Monat leisten, ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Ein generelles Verbot von mehr als zwei Wochenenddiensten pro Monat, auch in Ausnahmesituationen, ist mit dem Versorgungsauftrag der Krankenhäuser nicht vereinbar. Das haben wir in den Verhandlungen deutlich gemacht und uns insoweit auch durchgesetzt“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann.

Die VKA hatte in der dritten Verhandlungsrunde am Dienstagabend ein Angebot in Höhe von 4,0 Prozent vorgelegt. Auf dieser Basis ist nun die Einigung erfolgt.

Eckpunkte der Einigung:

  • Entgelt: Lineare Steigerung der Entgelte um 2,2 Prozent ab 1. Dezember 2014, weitere 1,9 Prozent ab Dezember 2015.

  • Bereitschaftsdienst: Ab März 2015: Einführung neuer Stufen bei der Bereitschaftsdienstbezahlung. Steigerung der bisherigen Entgelte zwischen 3,0 und 12,3 Prozent (Kosten für die Krankenhäuser 7,1 Prozent). Ab Dezember 2015: Erhöhung der Bereitschaftsdienstbezahlung um 1,9 Prozent.

  • Wochenenddienste: Keine Einschränkungen vereinbart.

  • Urlaub: Vereinheitlichung des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage (bisher: 30 Tage erst ab dem 7. Berufsjahr).

  • Laufzeit: 21 Monate (bis Ende August 2016).



Stellungnahme der Gewerkschaft Marburger Bund:

Der Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich in der Tarifrund für die Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern auf Erhöhungen der Gehälter und Bereitschaftsdienstentgelte im Gesamtvolumen von knapp 5 Prozent verständigt. Nach zähen Verhandlungen einigten sich die Kommissionen beider Seiten heute Morgen in Düsseldorf auf eine lineare Steigerung der Gehälter in zwei Stufen und eine neue Entgeltmatrix für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Rückwirkend zum 1. Dezember 2014 steigen die Gehälter der kommunalen Krankenhausärzte um 2,2 Prozent und ab 1. Dezember 2015 um weitere 1,9 Prozent – bei einer Gesamtlaufzeit von 21 Monaten. Auf der Basis einer neuen Matrix werden die Bereitschaftsdienstentgelte zusätzlich im Umfang von durchschnittlich 7,1 Prozent erhöht. Beide Seiten einigten sich darüber hinaus auf einen einheitlichen Anspruch aller Ärzte auf 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr. Bislang galt dieser Anspruch erst ab dem 7. Jahr ärztlicher Tätigkeit. Die heute gefundene Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Tarifgremien.


Hinweis für die Praxis:

Der nähere Inhalt der Tarifeinigung kann hier abgerufen werden (Dateianlage 2).


Quelle: Presseinformationen von VKA und Marburger Bund, jeweils vom 5.2.2014


Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-arbeits-und-tarifrecht-2.png
SX_LOGIN_LAYER