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Tarifeinigung für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern

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Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat sich nach schwierigen Verhandlungen mit dem Marburger Bund in der fünften Verhandlungsrunde am 22. Mai 2019 auf einen Tarifabschluss für die rund 54.000 Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern geeinigt.

Der Verhandlungsführer der VKA, Dr. Dirk Tenzer, erklärte hierzu:


„Die Arbeitgeberseite ist in schwierigen Verhandlungen bis an die Grenze des Möglichen gegangen und hat ein akzeptables Ergebnis für die kommunalen Krankenhäuser erzielt. Die Erhöhung der Entgelte für Ärztinnen und Ärzte in Höhe von insgesamt 6,64 Prozent, die Einführung eines Flexibilitätszuschlags für die kurzfristige Übernahme von Bereitschaftsdiensten so- wie maßgebliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, beispielsweise bei Wochenendarbeit und Bereitschaftsdiensten, sichern die bereits hohe Attraktivität der Arbeitsplätze für Ärz- tinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern weiter ab. Auf der anderen Seite haben wir dafür Sorge getragen, dass die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen dieses Tarifabschlusses für die kommunalen Krankenhäuser noch verkraftbar sind.“


Besonders strittig in den Tarifverhandlungen waren die Forderungen des Marburger Bundes, die Ärztinnen und Ärzte an zwei Wochenenden pro Monat dienstfrei zu stellen und die Maximalbelastung des Bereitschaftsdienstes für Ärztinnen und Ärzte tarifvertraglich zu fixieren. Im Ringen um einen Ausgleich, der im Ergebnis die Versorgungssicherheit der Patienten und auch die Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser sicherstellt, konnten sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigen, dass die Ärztinnen und Ärzte an 24 Wochenenden im Kalenderjahr keine Dienste leisten müssen. Übernehmen die Ärztinnen und Ärzte mehr als fünf Bereitschaftsdienste pro Monat, erhalten sie gestaffelte Zuschläge.


„Diese Regelungen berücksichtigen insgesamt die besondere Belastung der Ärztinnen und Ärzte. Die kommunalen Krankenhäuser haben damit jetzt ein innovatives Arbeitsmodell, was sie deutlich von allen anderen Krankenhausträgern in Deutschland abhebt.“, so Verhandlungsführer Dr. Dirk Tenzer.


Der Tarifabschluss enthält außerdem Regelungen zur vorausschauenden Dienstplanung und klarstellende Regelungen zur Planung, Dokumentation und Erfassung der Arbeitszeit. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 33 Monate. Damit besteht für die kommunalen Krankenhäuser eine hohe Planungssicherheit.

 

Bestandteile der Tarifeinigung in Auszügen:

  • Entgelterhöhung in drei Stufen: ab dem 1. Januar 2019 um 2,5 Prozent, ab dem 1. Januar 2020 um 2 Prozent und ab dem 1. Januar 2021 um weitere 2 Prozent
  • Laufzeit 33 Monate
  • entlastende Regelungen zur Gestaltung von Bereitschaftsdiensten und zusätzliche Bereitschafts- dienstzuschläge
  • Verlässlichkeit bei der Dienstplangestaltung
  • Flexibilitätszuschlag bei kurzfristiger Dienstplanänderung
  • Ermöglichung von mindestens 24 freien Wochenenden pro Jahr
  • klarere Regelungen zur Planung, Dokumentation und Erfassung der Arbeitszeit
  • rechtssichere Anerkennung des Marburger Bundes als ausschließlich zuständige Gewerkschaft

 

Quelle: Presseinformation der VKA vom 22.5.2019

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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