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Tarifverdienste im zweiten Quartal 2017: + 3,8 % zum Vorjahresquartal

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Die Tarifverdienste – gemessen am Index der tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen – waren im zweiten Quartal 2017 durchschnittlich höher als im Vorjahresquartal. Das ist der höchste Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2011.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anstieg ohne Sonderzahlungen im zweiten Quartal 2017 im Vorjahresvergleich bei 3,4 %. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise um 1,7 %.

 

 

Öffentlicher Dienst (TVöD und TV-L) trägt entscheidend zur Steigerung bei

 

Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung hatte wie schon im Vorquartal der Doppelabschluss im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Gemeinden (TVöD). Hinzu kam die Auszahlung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder (TV-L) in Höhe von 2,0 %, mindestens aber 75 Euro. Dieser gilt zwar bereits seit Januar 2017, er wurde allerdings erst im zweiten Quartal 2017, verbunden mit einer Nachzahlung für die vorherigen Monate, ausgezahlt. Besonders deutlich zeigen sich diese beiden Effekte in den Branchen Wasserversorgung und Entsorgung, Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung sowie im Gesundheits- und Sozialwesen mit einer Tarifsteigerung von jeweils + 4,5 %.

 

 

Hohe Steigerungen in weiteren Branchen

 

Der hohe Anstieg der Tarifverdienste im Verarbeitenden Gewerbe (+ 4,1 %) lässt sich vor allem auf die Tarifentwicklung in der Metall- und Elektroindustrie zurückführen. Zusätzlich zur Tariferhöhung von 2,8 % zum Juli 2016 wirkte sich hier im zweiten Quartal 2017 die zweite Stufenerhöhung in Höhe von 2,0 % zum April 2017 aus.

 

 

Unterdurchschnittliche Entwicklung in anderen Branchen

 

Deutlich unterdurchschnittlich war die Tarifentwicklung im Vergleich zum zweiten Quartal 2016 vor allem im Gastgewerbe (+ 0,9 %) und im Handel (+ 1,1 %).

 

 

Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 299/ 17 vom 30.8.2017

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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