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Tarifverhandlungen für kommunale Ärzte erneut ohne Ergebnis vertagt

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Die Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern sind nach dreitägigen Gesprächen zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am frühen Morgen des 4. Mai 2019 erneut vertagt worden.

Beide Seiten verständigten sich auf eine Fortsetzung der Verhandlungen am 21. Mai 2019 in Berlin.

 

„Es war ein hartes Ringen um jede unserer Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Wir haben uns intensiv um eine Verhandlungslösung bemüht und in einigen Punkten auch eine Annäherung erreicht. Es gibt aber noch offene Fragen, die für eine Gesamtbeurteilung maßgeblich sind. Das gilt insbesondere trotz Klärung von Einzelfragen für die von uns geforderten zwei arbeitsfreien Wocheneden im Monat und die maximale Höchstbelastung mit Bereitschaftsdiensten“, sagte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.

 

Die Arbeitgeber seien nun gefordert, bis zum nächsten Verhandlungstermin ihre Haltung zu den strittigen Punkten zu überdenken und ihren Beitrag zu einer konstruktiven Lösung des Tarifkonflikts zu leisten. „Unsre Mitglieder haben bei den Warnstreiks in den vergangenen drei Wochen deutlich gemacht, welche Verbesserungen sie erwarten. Vielleicht bedarf es zusätzlicher Aktionen, um den kommunalen Arbeitgebern den Ernst der Lage noch einmal vor Augen zu führen. Die Urabstimmung über einen unbefristeten Ausstand ist nicht vom Tisch, darüber entscheiden zu gegebener Zeit dann die zuständigen Gremien des Marburger Bundes. Am Ende hängt alles vom Gesamtergebnis ab“, bekräftigte Lübke.

 

 

Der Verhandlungsführer der VKA, Dr. Dirk Tenzer, erklärte: „Die Arbeitgeberseite hat sich in schwierigen und detaillierten Verhandlungen sehr kompromissbereit gezeigt. Eine Einigung war greifbar nah.“ Die Tarifvertragsparteien hätten sich in vielen strittigen Themen angenähert. Die noch verbleibenden Punkte sollten in der nächsten Verhandlungsrunde gelöst werden können.

 

 

Quelle: Pressemitteilungen von Marburger Bund und VKA vom 4.5.2019

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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