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TVöD Tarifbeschäftigte des Bundes

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Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat auf seiner Homepage unter Moderne Verwaltung und öffentlicher Dienst -> Dienstrecht -> TVöD Tarifbeschäftigte des Bundes -> Rundschreiben zum Tarifrecht ein Rundschreiben zu Beschäftigten im Vorzimmerdienst vom 9.8.2016 Aktenzeichen D 5 – 31003/6#1 bekanntgegeben.

 

Darin wird übertariflich die Zahlung der Vorzimmerzulage bei sog. Mischarbeitsplätzen geregelt. Außerdem wird die übertarifliche Möglichkeit geschaffen, § 14 TVöD analog auch auf bestimmte Fallgestaltungen bei der vertragsweisen Wahrnehmung von Vorzimmertätigkeiten anzuwenden.

 

Quelle: Internetmitteilung des BMI


Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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