rehm-verlag   Online-Produkte öffnen


Wichtiger Hinweis für dringende Bestellungen:
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu einer technischen Umstellung vom 26.1.-4.2.2026 – Mehr Informationen >

TVöD Tarifbeschäftigte des Bundes

1 Bewertung

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat auf seiner Homepage unter Moderne Verwaltung und öffentlicher Dienst -> Dienstrecht -> TVöD Tarifbeschäftigte des Bundes -> Rundschreiben zum Tarifrecht ein Rundschreiben zu Beschäftigten im Vorzimmerdienst vom 9.8.2016 Aktenzeichen D 5 – 31003/6#1 bekanntgegeben.

 

Darin wird übertariflich die Zahlung der Vorzimmerzulage bei sog. Mischarbeitsplätzen geregelt. Außerdem wird die übertarifliche Möglichkeit geschaffen, § 14 TVöD analog auch auf bestimmte Fallgestaltungen bei der vertragsweisen Wahrnehmung von Vorzimmertätigkeiten anzuwenden.

 

Quelle: Internetmitteilung des BMI


Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-arbeits-und-tarifrecht-2.png
SX_LOGIN_LAYER