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Verbesserte Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrente

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Erwerbsminderungsrenten werden künftig höher ausfallen. Ab 2018 wird die Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert. Rentenansprüche werden also zu einem fiktiven Renteneintritt von 65 hochgerechnet. Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen.

Jährlich müssen etwa 170.000 Menschen frühzeitig in Rente gehen, da sie krankheitsbedingt nicht mehr – oder nur sehr eingeschränkt arbeiten können. Die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Rentenpunkte reichen meist nicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Dafür gibt es die Erwerbsminderungsrente, die berücksichtigt, wie sich bei gleichbleibender Berufstätigkeit bis zum gesetzlichen Rentenalter die Rentenansprüche entwickelt hätten.

 

Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 soll diese Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert werden – von 62 auf 65 Jahre. Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am 15. Februar 2017. Die schrittweise Verlängerung wird auch in der Alterssicherung der Landwirte eingeführt. Sobald das Gesetz wirkt, wird sich der durchschnittliche Zahlbetrag der Erwerbsminderungsrente seit 2013 um 143 Euro pro Person erhöhen.

 

Bundessozialministerin Andrea Nahles betonte, für Erwerbsgeminderte sei wichtig zu spüren, dass sie sich auf die Solidargemeinschaft verlassen könnten. „Es ist auch ehrlich gesagt ein Kernversprechen unseres Sozialstaates insgesamt. Denn der baut auf dem Bewusstsein auf, dass niemand allein für ein sicheres Auskommen sorgen kann“, so Nahles weiter.

 

Bei der ersten Beratung im Bundestag am 28. April 2017 wies Nahles darauf hin, dass Erwerbsminderungsrentner überproportional vom Armutsrisiko betroffen seien. Jede und jeden Menschen könne es treffen, nicht mehr arbeiten zu können. Für sie sei die angemessene Sicherung der Erwerbsgeminderten „ein Gebot des Anstands, der Solidarität, aber auch des Respekts für die, die sich in ihrer Arbeit aufgerieben haben“. Das koste Geld: 1,5 Milliarden Euro mehr pro Jahr, das komme aber bei denen an, die es am nötigsten brauchen.

 

Der Bundestag hat das Gesetz am 1. Juni 2017 in abschließender Lesung beschlossen.

 

Erwerbsminderungsrente schon 2014 verbessert

 

Bereits 2014 hatte die Bundesregierung dafür gesorgt, dass die Erwerbsminderungsrenten steigen. Die Zurechnungszeiten wurden damals um zwei Jahre verlängert, von 60 Jahren auf 62 Jahre.

 

Außerdem wird die Erwerbsminderungsrente seit 2014 anders berechnet: Bis 2014 wurde als Berechnungsgrundlage der Durchschnittsverdienst während des gesamten Erwerbslebens herangezogen. Nach der „Günstiger-Prüfung“ können seitdem die letzten vier Jahre vor Erwerbsminderung aus der Rentenberechnung herausgenommen werden, falls diese niedriger sind. Das kann der Fall sein, wenn jemand schon vorher lange und oft wegen Krankheit nicht arbeiten konnte.

 

 

Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 1.6.2017

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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