Verhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst – Forderungen der Gewerkschaften liegen vor
Der zuständige Arbeitgeberverband – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) – hat zur Vorbereitung der Tarifverhandlungen eine „Tarifmappe zum Sozial- und Erziehungsdienst“ erstellt.
Hier einige Auszüge zur Information:
Vorbemerkungen
- Die Gewerkschaften haben die Tarifregeln für den SuE zum 31. Dezember 2014 gekündigt. Das betrifft die Eingruppierungsregeln.
- Nicht gekündigt ist die Gehaltstabelle für den SuE (SuE-Tabelle). Sie ist an den TVöD angekoppelt und frühestens zu Ende Februar 2016 kündbar.
- Gewerkschaftspublikationen und Presseberichten zufolge fordern die Gewerkschaften eine geänderte Eingruppierung für den SuE, was zu Gehaltszuwächsen von zehn Prozent führen soll. ver.di hat der VKA mit E-Mail vom 16. Februar 2015 ein umfangreiches Forderungspapier übersandt. Die Kostenwirkung nach diesem Forderungspapier übersteigt die genannten zehn Prozent bei weitem.
- Die Tarifvertragsparteien – VKA, ver.di und dbb – verhandeln derzeit die Eingruppierung für alle TVöD-Beschäftigten. Der SuE ist ein Teil hiervon.
- Als Verhandlungstermine sind bislang vereinbart: 25. Februar 2015 (Hannover), 23. März 2015 (Münster) und 9. April 2015 (Ort noch offen).
Die Position der VKA
Die Beschäftigten im SuE nehmen im Gehaltsgefüge des öffentlichen Dienstes eine herausgehobene Stellung ein.
Erzieher/innen erhalten nach dem TVöD höhere Gehälter als andere Berufsgruppen mit vergleichbarer Ausbildung.
Die Bezahlung im SuE bei kommunalen Arbeitgebern richtet sich nach dem TVöD. Die Eingruppierung wurde mit dem Tarifabschluss vom 27. Juli 2009 erneuert und insbesondere für Neueingestellte aufgewertet. Das Gehalt der Erzieherinnen und Erzieher ist für die nach 2005 eingestellten Beschäftigten seit 2009 um bis zu 33 Prozent gestiegen.
Durch den Tarifabschluss zur Eingruppierung 2009 waren die Gehaltszuwächse im SuE höher als in anderen Berufsgruppen im kommunalen öffentlichen Dienst.
Die Gehälter der Erzieher/innen (EG S 6) liegen zwischen 2.590 Euro und 3.289 Euro bzw. mit anteiliger Jahressonderzahlung zwischen 2.784 Euro und 3.536 Euro. Bei Erzieher/innen mit schwieriger Tätigkeit (EG S 8) sind es zwischen 2.478 Euro und 3.732 Euro bzw. mit anteiliger Jahressonderzahlung 2.664 Euro und 4.012 Euro.
Die Erziehergehälter nach dem TVöD liegen höher als in anderen Ausbildungsberufen.
Derzeit verhandeln die Tarifvertragsparteien die Entgeltordnung zum TVöD für alle rund zwei Millionen TVöD-Beschäftigten. Die VKA ist zu Verhandlungen und Änderungen bei der Eingruppierung bereit, auch für den SuE. Es besteht aber kein „Nachholbedarf“. Den haben die Tarifvertragsparteien 2009 bereinigt.
Die Tarifvertragsparteien haben die Aufgabe, Lösung in Verhandlungen zu suchen. Streikdrohungen – erst recht vor Verhandlungsbeginn – bringen keine Lösung, die kann nur in Verhandlungen gefunden werden.
Die Forderungen der Gewerkschaften
Die Gewerkschaften haben die Tarifregeln für den SuE im September 2014 gekündigt. Forderungen haben sie in Gewerkschaftspublikationen und gegenüber der VKA mit E-Mail vom 16. Februar 2015 (ver.di) erhoben.
Die Gewerkschaften streben eine geänderte Eingruppierung für den SuE an, die im Ergebnis zu deutlichen Gehaltszuwächsen führen soll.
Die geforderten Steigerungen liegen – je nach Beschäftigtengruppen – bei bis zu sieben Entgeltgruppen und entsprechen Gehaltszuwächsen von teilweise über 20 Prozent.
ver.di fordert für die Erzieher/innen einen Sprung in der Entgelttabelle über vier Tarifgruppen: Sie sollen von der Entgeltgruppe S 6 in die S 10 aufsteigen. Die Gewerkschaft GEW fordert demgegenüber in ihren Publikationen einen Sprung in der Entgelttabelle von zwei Entgeltgruppen in die S 8.
Für Kinderpfleger/innen wird ein Zugewinn von zwei bis drei Entgeltgruppen gefordert, bei Kita-Leitungen bis zu vier, bei Sozialarbeiter/innen bis zu fünf und im handwerklichen Erziehungsdienst sind es bis zu sieben Entgeltgruppen (ver.di-Forderung).
Die Rechnung der Gewerkschaften, dass die geforderten Tarifsprünge zu einem Gehaltsplus von zehn Prozent führen, basiert auf Entgeltgruppen, die im Tarifsystem kaum besetzt sind.
Die meisten Erzieher/innen sind in der Entgeltgruppe S 6 Stufe 6 und erhalten damit ein Monatsgehalt von 3.289 Euro. Nach der ver.di-Forderung sollen es künftig knapp 4.000 Euro – ein Plus von 685 Euro bzw. über 20 Prozent sein.
Allein die Forderung in Bezug auf die Erzieher/innen der Entgeltgruppe S 6 hat ein Kostenvolumen von rund einer halben Milliarde Euro jährlich.
Quelle: Internetmitteilung der VKA (Tarifmappe zum Sozial- und Erziehungsdienst) vom 20.2.2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
