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VKA-Tarifverhandlungen mit Marburger Bund

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Der Auftakt der Tarifrunde zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund (MB) findet am 18. Dezember 2014 in Düsseldorf statt.

 

Weniger Wochenenddienste und 5,4 Prozent mehr Gehalt gefordert

 

Am 19.11.2014 hat der MB seine Forderungen für die Tarifrunde 2014/15 erhoben und wie folgt begründet:

 

„Das Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Erholung muss endlich besser werden. Deshalb fordert der Marburger Bund in dieser Tarifrunde mit den kommunalen Arbeitgebern eine spürbare Reduzierung der Bereitschaftsdienste am Wochenende“, erklärte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, bei der Präsentation der Forderungen der Ärztegewerkschaft in den ab 18. Dezember 2014 beginnenden Tarifverhandlungen für rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit etwa 600 kommunalen Krankenhäusern. „Vor allem die Dienste am Wochenende belasten die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern. Eine soziale Teilhabe, wie sie für andere Arbeitnehmer an Wochenenden ganz selbstverständlich ist, bleibt Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus vielfach verwehrt. Die hohe Belastung durch ungünstige Arbeitszeiten führt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und verhindert eine verlässliche Planung der Ruhezeit und der Zeit für Familie. Deshalb wollen wir in dieser Tarifrunde mit der VKA erreichen, dass Bereitschaftsdienst an höchstens zwei Wochenenden im Monat angeordnet werden darf“, so Henke. Der MB nehmen an dieser Stelle auch gerne eine Vorreiter- und Schrittmacherrolle für bessere Arbeitsbedingungen im Krankenhaus ein.

 

Quelle: Pressemitteilung des MB vom 19.11.2014

 

 

Krankenhäuser weisen Forderung der Ärzte zurück

 

Die VKA hat folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Für die Tarifrunde der Ärzte an kommunalen Krankenhäusern hat der Marburger Bund seine Forderungen veröffentlicht: 5,4 Prozent mehr Gehalt und zusätzlich eine Verteuerung des Bereitschaftsdienstes. Die Bezahlung des Bereitschaftsdienstes soll um durchschnittlich 34 Prozent steigen. Der tarifpolitische Dachverband der kommunalen Krankenhäuser, die VKA, weist die Forderungen in ihrer Höhe und Struktur zurück.

„Das Forderungspaket summiert sich auf ein Kostenvolumen von über 460 Millionen Euro. Das entspricht einer Steigerung von rund neun Prozent. Das ist nicht darstellbar“, so Manfred Hoffmann, Hauptgeschäftsführer der VKA. „Fast jedes zweite Krankenhaus schreibt rote Zahlen. In einer solchen Situation können wir nicht für eine Berufsgruppe überdurchschnittliche Lohnerhöhungen vereinbaren.“

Teil des Forderungspakets des MB sind außerdem weitere Einschränkungen des Bereitschaftsdienstes an Wochenenden. „Die Krankenhäuser stellen an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr die stationäre medizinische Versorgung sicher. Dafür brauchen wir den Bereitschaftsdienst, auch am Wochenende“, so Hoffmann. „Seit es den Ärzte-Tarifvertrag gibt, fordert der Marburger Bund in jeder Tarifrunde neben Verteuerungen auch immer weitere Einschränkungen beim Bereitschaftsdienst. Wir brauchen in diesem Punkt Verlässlichkeit. Es ist nicht akzeptabel, wenn nach jeder Tarifrunde die Schichtpläne und Arbeitszeiten in den Abteilungen neu organisiert werden müssen.“

Mit dem letzten Tarifabschluss vom 6. März 2013 erhielten die Ärzte eine Gehaltssteigerung von 4,6 Prozent. Außerdem gab es Änderungen bei der Bewertung des Bereitschaftsdienstes und Kürzungen bei der Höchstgrenze der Arbeitszeit nach „Opt Out“. Die Laufzeit endet am 30. November 2014.

Auftakt der Tarifverhandlungen ist am 18. Dezember 2014 in Düsseldorf.

Info der VKA:

Ärzte erhalten nach dem Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA als Grundgehalt für eine 40-Stunden-Woche zwischen 4.023 Euro (Assistenzarzt beim Einstieg ohne Berufserfahrung) und 8.383 Euro (leitender Oberarzt nach drei Jahren Tätigkeit).
Hinzu kommen u. a. die Vergütungen für Bereitschaftsdienste/Rufbereitschaft, Schichtzulagen etc. Hierdurch erhalten die Ärzte rund 20 Prozent zusätzlich zu ihrem Grundgehalt.

Beispiel: Ein Facharzt erhält ein Grundgehalt von 6.597 Euro pro Monat (EG II, Stufe 5). Mit einer durchschnittlichen Anzahl an Bereitschaftsdiensten ergibt sich ein Gehalt von rund 8.200 Euro (zwei Bereitschaftsdienste zu je 16 Stunden sowie ein Wochenenddienst zu 24 Stunden ohne Freizeitausgleich; nicht eingerechnet sind Zulagen und Leistungsprämien).

 

Quelle: Pressemitteilung der VKA vom 19.11.2014

 

 

Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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