rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

VKA zu neuem Eingruppierungsrecht

Jetzt bewerten!

Im Rahmen der Tarifrunde 2016 haben sich die kommunalen Arbeitgeber mit den Gewerkschaften auf eine neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA verständigt.

Seit der Einführung des TVöD 2005 ringen die Tarifvertragsparteien um eine Modernisierung des Eingruppierungsrechts für die Beschäftigten in den Kommunen und den kommunalen Unternehmen. Die Verhandlungen gestalteten sich von Beginn an schwierig und waren langwierig. Bis zum Schluss gab es insbesondere im Bereich der Verwaltung, des Gesundheitswesens und der Sparkassen strittige Punkte. Letztendlich konnten aber alle verbleibenden Schwierigkeiten ausgeräumt werden.

 

Die Tarifvertragsparteien haben sich in der Tarifrunde auf eine angemessene Teil-Kompensation der Kosten geeinigt, die im Rahmen der Entgeltordnung entstehen. Dazu sind Reduzierungen bei der Jahressonderzahlung und der Sparkassensonderzahlung vereinbart worden.

 

Die neue Entgeltordnung wird zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. So bleibt für die Kommunen und die kommunalen Unternehmen Vorlaufzeit, um die neuen Eingruppierungsregelungen umzusetzen. Die Redaktion folgt in den kommenden Monaten und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Im Vergleich zum bisherigen Eingruppierungsrecht sind bei zahlreichen Berufen dort Veränderungen vorgenommen worden, wo sich die tatsächlichen Anforderungen an die Tätigkeiten geändert haben. Außerdem werden nicht mehr zeitgemäße Tätigkeitsmerkmale gestrichen.

 

 

Die wichtigsten Änderungen am bisherigen Eingruppierungsrecht im Überblick:

 

  • Öffnung der Entgeltgruppen 4 und 7 auch für den Bereich der ehemaligen Angestellten. Diese waren bisher den ehemaligen Arbeitern vorbehalten.

  • Einstiegseingruppierung von Beschäftigten mit mindestens dreijähriger Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf grundsätzlich in Entgeltgruppe 5.

  • Aufteilung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c.

  • Einstiegseingruppierung von Beschäftigten mit einem Bachelorabschluss und entsprechenden Tätigkeiten grundsätzlich in Entgeltgruppe 9b.

  • Gleichstellung der Masterabschlüsse mit den früheren wissenschaftlichen Hochschulabschlüssen.
  • Neue Eingruppierungsmerkmale für die Berufe im Gesundheitswesen mit neuer Entgelttabelle für den Pflegebereich.

  • Neue Eingruppierungsmerkmale für
    - die Beschäftigten bei den Sparkassen,
    - im IT-Bereich,
    - für Beschäftigte im Rettungsdienst und bei den Leitstellen,
    - im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst,
    - für Schulhausmeister.

 

Weitere Informationen zur neuen Entgeltordnung finden Sie auch im Tarifinfo 4/2016 der VKA und unter www.vka.de.

 

 

Quelle: VKA Nachrichten Juli 2016

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-arbeits-und-tarifrecht-2.png
SX_LOGIN_LAYER