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VKA zu Tarifeinheit

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Die Bundesregierung hat angekündigt, den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip gesetzlich festschreiben zu wollen.

 

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) unterstützt dieses Vorhaben.

Für die kommunalen Arbeitgeber ist die Tarifeinheit kein theoretisches Thema. Gerade sie haben praktische Erfahrungen mit der Tarifpluralität und dem Streikverhalten – unter anderem in den kommunalen Krankenhäusern, im öffentlichen Gesundheitsdienst, bei den Flughäfen und im Nahverkehr.

 

Handlungsbedarf

 

Ohne Tarifeinheit steigt die Zahl der Arbeitskämpfe. Das ist die Erfahrung der kommunalen Arbeitgeber der letzten Jahre. Insbesondere Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastrukturunternehmen können mit relativ geringem Aufwand mit weitreichenden Folgen bestreikt werden.

Durch konkurrierende Gewerkschaften innerhalb eines Betriebs steigt die Zahl der Tarifauseinandersetzungen: Es sind mehr Tarifverträge mit mehr Gewerkschaften abzuschließen. Die unterschiedliche Laufzeit der verschiedenen Tarifverträge in einem Betrieb führen zu häufigen Unterbrechungen der Friedenspflicht.

Arbeitgeber werden mit – sich teilweise widersprechenden – Forderungen und Arbeitskampfmaßnahmen konkurrierender Gewerkschaften für denselben Tarifbereich konfrontiert. Die Friedenspflicht des Tarifvertrags wird entwertet. Die zunehmende Ausbreitung der Spartengewerkschaften hat auch Rückwirkungen auf die „Mehrheitsgewerkschaft“. Auch diese will sich weiter als Vertretungsmacht behaupten. Dies geschieht zum Beispiel durch Sonderforderungen für die betroffenen Beschäftigten.

 

Nahverkehr, Flughäfen

 

In der öffentlichen Infrastruktur erzielen Streiks und Warnstreiks erhebliche Auswirkungen- sind aber für die Gewerkschaften mit einem relativ geringen Aufwand verbunden. Vor allem in diesem Bereich sind in den letzten Jahren Spartengewerkschaften entstanden. Dies hatte Rückwirkungen auf die „Mehrheitsgewerkschaften“.

Beispiel Nahverkehr: Hier konkurrieren verschiedene Gewerkschaften – ver.di sowie dbb/GDL und NahverkehrsG – um Mitglieder. Die Folge: In dem umkämpften Tarifbereich haben die Gewerkschaften im Rahmen der Tarifrunde 2014 Sonderforderungen erhoben.

2012 hatten die Gewerkschaften im Rahmen der allgemeinen TVöD-Entgeltrunde bereits Sonderforderungen für die Beschäftigten der Flughäfen erhoben. Auch hier musste davon ausgegangen werden, dass diese Sonderforderungen mit Blick auf die neuen Gewerkschaften an den Flughäfen und der damit verbundenen Angst vor einem Mitgliederschwund in diesem prestigeträchtigen Tarifbereich gestellt wurden.

 

Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst

 

Drei Gewerkschaften ringen um den Vertretungsanspruch für die Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen: der Marburger Bund, der dbb und ver.di. Die VKA hat mit allen drei Gewerkschaften Tarifverhandlungen geführt, die bislang ohne Ergebnis geblieben sind.

Bei den rund 1.300 Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes, für die durch die verschiedenen Gewerkschaften zusätzliche tarifvertragliche Regelungen gefordert werden, handelt es sich um 0,1 Prozent der insgesamt 1,1 Millionen Beschäftigten in den kommunalen Verwaltungen. Besonders auffällig: Der Marburger Bund stellt seine Forderungen, die sich auf Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen beziehen, in den Zusammenhang mit der Tarifrunde für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern.

 

Ankündigungen der Bundesregierung

 

„Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip gesetzlich festschreiben“ heißt es im Koalitionsvertrag vom 27. November 2013. Dies wird in einem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales konkretisiert.

Wenn sich in einem Betrieb Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften überschneiden, soll künftig nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft zur Anwendung kommen, die im Betrieb mehr Mitglieder hat. Näheres ist noch nicht bekannt (z. B. wie der Begriff „Betrieb“ definiert wird und wie die Mehrheitsgewerkschaft ermittelt werden soll).

 

 

Quelle: VKA Jahresbericht 2014

 

 

Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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