VKA zum Thema „Tarifverhandlungen Flughafenfeuerwehr“
Die Gewerkschaften fordern für die nicht unter die Regelungen für den kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst fallenden Beschäftigten der Flughafenfeuerwehren die Vereinbarung von Regelungen zum Gesundheitsschutz und bei Atemschutzuntauglichkeit. Letztere ist das arbeitsmedizinisch festgestellte, ggf. nur vorübergehende, Fehlen der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten.
Der TVöD-F bestimmt für das Feuerwehr- und Sanitätspersonal bislang, dass das monatliche Entgelt landesbezirklich oder betrieblich geregelt wird (§ 15.1 TVöD-F). In der betrieblichen Praxis sind für die Beschäftigten der Flughafenfeuerwehren weitergehende Regelungen getroffen, die vielfältige Inhalte auch zum Gesundheitsschutz und zum Umgang bei Atemschutzuntauglichkeit enthalten.
Der Verhandlungsauftakt hat am 7. Dezember 2016 stattgefunden. ver.di hatte im Vorfeld mitgeteilt, dass ihre Verhandlungskommission gemeinsame Verhandlungen mit dem dbb abgelehnt habe. Die Verhandlungen wurden daher getrennt, aber am selben Tag, mit beiden Gewerkschaften geführt.
Die Gewerkschaften haben bei diesem Termin ihre Vorstellungen tarifvertraglicher Regelungen dargestellt. Vereinbart wurde, die Verhandlungen im April und im Mai 2017 an zwei Terminen fortzusetzen.
Quelle: VKA Nachrichten Dezember 2016
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
