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VKA zur Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

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Die Tarifverhandlungen bei der Zusatzversorgung zu den Themen Rechnungszins und Biometrie haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und ihre Gremien auch 2014/2015 weiter beschäftigt.

Neue Entwicklungen haben sich durch den Tarifabschluss bei den Ländern ergeben. Weiteres Thema bleiben die sogenannten Gegenwerte – Zahlungen, die ein Arbeitgeber zu leisten hat, wenn er seine Zusatzversorgungskasse verlässt.

 

Tarifverhandlungen zu „Biometrie und Rechnungszins“

 

Seit 2011 drängt die VKA darauf, die weitere Finanzierbarkeit der Zusatzversorgung tarifvertraglich abzusichern. Die steigende Lebenserwartung und die dadurch längere Rentenbezugsdauer (Biometrie) sowie die andauernde Niedrigzinsphase (Rechnungszins) beeinträchtigen die Finanzierungsgrundlagen der betrieblichen Altersversorgung des öffentlichen Dienstes nachhaltig. Die Tarifverträge, auf denen die Zusatzversorgung basiert (ATV-K und ATV), müssen dementsprechend überprüft und neu justiert werden.

 

Zu diesen Themen hat es 2014/2015 zwar erste Bewegungen bei den Gewerkschaften gegeben, die Verhandlungslösungen hierzu lange abgelehnt hatten; allerdings bestehen die Gewerkschaften bislang auf getrennten Lösungen, je nach Zusatzversorgungskasse des Arbeitgebers. Einen Tarifabschluss gab es im März 2015 für die TdL, die für die bei der VBL versicherten Beschäftigten der Länder eine höhere Eigenbeteiligung vereinbart hat. Signale der Gewerkschaften lassen Bereitschaft erkennen, mit Kommunen und Bund in der VBL über eine vergleichbare Regelung zu verhandeln. Der Großteil der kommunalen Arbeitgeber ist aber Mitglied einer kommunalen Zusatzversorgungskasse. Für diese verweigern die Gewerkschaften bislang eine Einbeziehung in eine einheitliche Lösung.

 

Die VKA setzt sich nachdrücklich dafür ein, die Zusatzversorgung für den gesamten öffentlichen Dienst – unabhängig von der Zusatzversorgungskasse – zukunftsfest zu machen.

 

Tarifabschluss der Länder

 

Für den Bereich der VBL haben die Gewerkschaften 2014 Handlungsbedarf anerkannt. Hierzu haben die TdL und die Gewerkschaften in ihrer Tarifrunde 2015 eine Vereinbarung getroffen: Die Eigenbeteiligung der Beschäftigten wird schrittweise für den Abrechnungsverband West der VBL um 0,4 Prozentpunkte auf 1,81 Prozent und für den kapitalgedeckten Abrechnungsverband Ost um 2,25 Prozentpunkte auf 4,25 Prozent erhöht. Das Leistungsrecht wird nicht geändert. Die Kündigung des ATV haben die Länder bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen.

 

Kommunale Kassen

 

Die Gewerkschaften vertreten bislang den Standpunkt, dass bislang lediglich für den Abrechnungsverband West der VBL der versicherungsmathematische Nachweis erbracht sei, dass die Biometrie bezogen auf die nächsten 40 Jahre Mehrkosten verursache. Dies könne bei den kommunalen Kassen anders sein. Um die Betroffenheit der kommunalen Kassen beurteilen zu können, haben die Gewerkschaften im November 2014 einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt, der für jede kommunale Zusatzversorgungskasse gesondert beantwortet werden sollte. Die VKA hat sich hierzu noch im Dezember 2014 mit der „Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA)“ und Vertretern kommunaler Zusatzversorgungskassen getroffen. Die AKA hat im Februar 2015 den Tarifvertragsparteien die Antworten auf den Fragenkatalog übergeben. Ein Vertreter der Heubeck AG, die elf kommunale Zusatzversorgungskassen aktuariell betreut, hat den Handlungsbedarf in Sachen Biometrie und Rechnungszins auch im Bereich des ATV-K dargestellt. Es kommt für die kommunalen Zusatzversorgungskassen – wie zuvor der gemeinsame Sachverständige für die VBL – zu der eindeutigen Feststellung, dass die biometrischen Annahmen dringend an die geänderten Verhältnisse angepasst werden müssen und das heutige Zinsniveau nicht ausreichend ist, um bei Kapitaldeckung die zugesicherten Leistungen zu finanzieren.

 

An ihrer Haltung, dass für die kommunalen Zusatzversorgungskassen eine Handlungsnotwendigkeit weiterhin nicht nachgewiesen ist, haben die Gewerkschaften bislang weiter festgehalten, auch nachdem ihr Fragenkatalog mittlerweile beantwortet ist.

 

Beschluss der Mitgliederversammlung der VKA

 

Die Mitgliederversammlung der VKA hat in ihrer Sitzung Ende Mai 2015 eine Lösung der Zusatzversorgungsproblematik für die kommunalen Arbeitgeber für notwendig und dringend eingeschätzt. Dabei ist eine einheitliche Behandlung aller kommunalen Arbeitgeber entscheidend.

 

Angesichts der Weigerungshaltung der Gewerkschaften zu Eingriffen in das Leistungsrecht bedarf es nach der Vorstellung der VKA-Mitgliederversammlung zumindest einer Erhöhung der Eigenbeteiligung der Beschäftigten entsprechend der Vereinbarung mit der TdL. Eine Lösung müsse spätestens in der Tarifrunde 2016 gefunden werden.

 

Gegenwerte

 

Auch das Thema „Gegenwerte“ hat die VKA weiter beschäftigt. Gegenwerte hat ein Arbeitgeber zur Ausfinanzierung der bei der Zusatzversorgungskasse verbleibenden Lasten zu leisten, wenn er seine Beteiligungsvereinbarung mit ihr beendet. Die VBL ist im April 2015 an die Tarifvertragsparteien mit dem Vorstoß einer Neuregelung der entsprechenden Satzungsregelung herangetreten. Die entsprechende Satzungsregelung wurde zuletzt Ende 2012 umgestaltet. Die VBL hält es für wünschenswert, wenn die Tarifvertragsparteien im Vorgriff einer erneuten Satzungsänderung möglichst kurzfristig eine korrespondierende diesbezügliche Tarifregelung im ATV vereinbaren. Mit dem Vorstoß will die VBL auf Urteile des OLG Karlsruhe, gegen die Revisionen beim BGH anhängig sind, reagieren.

 

Die Arbeitsgruppe Zusatzversorgung der VKA hat sich kritisch mit dem Vorstoß der VBL auseinandergesetzt. Sie hat vorgeschlagen, ein Gespräch im Arbeitgeberlager mit Bund und TdL über faire Ausscheidensbedingungen aus der VBL zu suchen. Die Mitgliederversammlung hat dies in ihrer Sitzung am 28. Mai 2015 in Frankfurt am Main zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Mitgliederversammlung der VKA hatte 2011 die seinerzeit von Bund und TdL im 6. Änderungstarifvertrag zum ATV vom 24. November 2011 umgesetzte Tarifregelung zu den Gegenwerten abgelehnt.

 

 

Quelle: Jahresbericht 2015 der VKA vom November 2015

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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