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Vorläufige Sachbezugswerte 2016

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vorgelegt.

Damit werden die Werte für Verpflegung und Unterkunft an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.

Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2014 bis Juni 2015 um 2,8 Prozent gestiegen, für Unterkunft oder Mieten gab es keine Änderung.

Auf dieser Grundlage wird der Monatswert für Verpflegung für das Jahr 2016 im Rahmen der jährlichen Anpassung um sieben Euro in der Summe von 229 auf 236 Euro angehoben werden, der Monatswert für Unterkunft oder Mieten bleibt bei 223 Euro.


Quelle: Verordnungsentwurf des BMAS


Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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