Vorläufige Sachbezugswerte 2017
Damit werden die Werte für Verpflegung und Unterkunft an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2015 bis Juni 2016 um 1,9 Prozent gestiegen, für Unterkunft oder Mieten gab es keine Änderung.
Auf dieser Grundlage wird der Monatswert für Verpflegung für das Jahr 2017 im Rahmen der jährlichen Anpassung um fünf Euro in der Summe von 236 auf 241 Euro angehoben werden; der Wert für ein Frühstück wird voraussichtlich auf 1,70 Euro, für ein Mittag- oder Abendessen auf jeweils 3,17 Euro anzusetzen sein.
Der Monatswert für Unterkunft oder Mieten bleibt bei 223 Euro unverändert.
Quelle: Verordnungsentwurf des BMAS
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
