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Vorläufige Sachbezugswerte 2018

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vorgelegt.

Damit werden die Werte für Verpflegung und Unterkunft an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.

 

Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2016 bis Juni 2017 um 2,0 Prozent gestiegen, für Unterkunft oder Mieten gab es einen Anstieg von 1,3 Prozent.

 

Auf dieser Grundlage wird der Monatswert für Verpflegung für das Jahr 2018 im Rahmen der jährlichen Anpassung um fünf Euro in der Summe von 241 auf 246 Euro angehoben werden; der Wert für ein Frühstück wird voraussichtlich auf 1,73 Euro, für ein Mittag- oder Abendessen auf jeweils 3,23 Euro anzusetzen sein.

 

Der Monatswert für Unterkunft oder Mieten erhöht sich von 223 Euro auf 226 Euro.

 

 

Quelle: Verordnungsentwurf des BMAS

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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