Vorläufige Sachbezugswerte 2019
Damit werden die Werte für Verpflegung und Unterkunft ab dem 1.1.2019 an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2017 bis Juni 2018 um 2,2 Prozent gestiegen; der Verbraucherpreisindex für Unterkunft oder Mieten stieg um 2,1 Prozent.
Auf dieser Grundlage wird der Monatswert für Verpflegung für das Jahr 2019 im Rahmen der jährlichen Anpassung auf 251 Euro angehoben werden; der Wert für ein Frühstück wird voraussichtlich auf 1,77 Euro, für ein Mittag- oder Abendessen auf jeweils 3,30 Euro anzusetzen sein.
Ab 1.1.2019 wird der voraussichtliche Wert für Unterkunft und Mieten 231 Euro monatlich betragen; kalendertäglich beträgt der voraussichtliche Wert ab dem 1.1.2019 7,70 Euro.
Quelle: Verordnungsentwurf des BMAS
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
