Am 1.8.24 sind die Mantel- und Entgeltregelungen für die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste in Kraft getreten, nachdem sich die beiden Arbeitgeberverbände mit der Gewerkschaft ver.di auf ein Tarifwerk für die Bodenverkehrsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen geeinigt haben.
Hintergrund
Wer in einem Flugzeug sitzt und auf den Start des Fliegers wartet, macht sich häufig keine Gedanken darüber, welche Arbeitsschritte erledigt werden müssen, damit der Flieger wieder starten kann. Für viele Schritte, die zwischen Landung und Start eines Flugzeugs erfolgen, sind die Beschäftigten der so genannten Bodenverkehrsdienste zuständig. Diese Bodenverkehrsdienste sind ein zentraler und sicherheitsrelevanter Teil der komplexen Abläufe eines Flughafens. Zu den Tätigkeiten, die von den Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste ausgeführt werden, gehören laut der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV) die Fluggastabfertigung, die Gepäckabfertigung, die Frachtabfertigung, verschiedene Vorfelddienste, Betankungsdienste, Transportdienste am Boden und die Frachtkontrolle. Diese BADV regelt u.a. die Auswahl der Dienstleister, die am Flughafen agieren können. Sie setzt damit europarechtliche Vorgaben aus der Richtlinie 96/67/EG über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste um. Bis in die 90er Jahre dominierten die flughafeneigenen Abfertiger den Markt für Bodenabfertigungsdienstleistungen. Mit der Richtlinie 96/67/EG wurde der Markt liberalisiert, so dass inzwischen eine kaum mehr überblickbare Anzahl an lizensierten Abfertigungsdienstleistern an den Verkehrsflughäfen agiert. Die Liberalisierung dieses Marktes führte wegen der Notwendigkeit, die Bodenverkehrsdienstleistungen alle sieben Jahre neu auszuschreiben dazu, dass sich die Arbeitsbedingungen in diesem Bereich nicht nur differenzierten, sondern auch in vielen Fällen verschlechterten. Denn ca. Dreiviertel der Kosten dieser Dienstleister sind Personalkosten, so dass Ausschreibungen dadurch gewonnen werden konnten, dass auch die Personalkosten gedrückt wurden. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 2017 ein so genannter Branchendialog für diesen zentralen Teil der Infrastruktur Flughafen etabliert. Aus dem Dialog wurden schließlich Verhandlungen, in denen in einem langjährigen Prozess zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) auf der einen Seite und der Gewerkschaft ver.di auf der anderen Seite tarifvertragliche Regelungen ausgehandelt wurden.

Blog Arbeits- Tarif- und Personalvertretungrecht
Prof. Dr. Boris Hoffmann und Dr. Erik Schmid
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Ergebnis der Verhandlungen
Im Ergebnis dieser Verhandlungen wurden drei Tarifverträge vereinbart:
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der Manteltarifvertrag für die Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen (MTV BVD),
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der Entgelttarifvertrag für die Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen (ETV BVD) und
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der Tarifvertrag für die Überleitung bisheriger Arbeitsbedingungen in den Bodenabferti-gungsdiensten an deutschen Verkehrsflughäfen (ÜTV BVD).

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Tarifvertragsparteien
Nicht nur die VKA ist Tarifvertragspartei dieser Tarifverträge, sondern auch der ABL. Der ABL, der Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr, wurde 2018 gegründet. Während die VKA in den Tarifverhandlungen die Dienstleister vertritt, die Mitglied in einem kommunalen Arbeitgeberverband sind, vertritt der ABL die Interessen privater Dienstleister. Auch seine Verbandsmitglieder decken die gesamte Bandbreite der Dienstleistungen bei den Bodenabfertigungsdiensten ab; sie beschäftigen insgesamt rund 10.000 Beschäftigte.
Tarifvertragsparteien sind auf Gewerkschaftsseite nicht nur ver.di, sondern auch der dbb beamtenbund und tarifunion. Dies ist nicht nur wegen der Überleitung der kommunalen Beschäftigten aus dem TVöD-F sinnvoll, dass beide Gewerkschaften, die Tarifvertragsparteien des TVöD-F sind, auch Tarifvertragsparteien des MTV BVD, ETV BVD und ÜTV BVD wurden.

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Inkrafttreten
Durch den Abschluss der genannten Tarifverträge ist es gelungen, die Arbeitsbedingungen aus einer zersplitterten Tariflandschaft mit zahlreichen Flächen- und Haustarifverträgen zu vereinheitlichen. Die tarifvertraglichen Regelungen aus MTV BVD und ETV BVD gelten künftig für rund 17.000 Beschäftigte. Für den Bereich der VKA sind von den genannten Tarifverträgen unter anderem die Flughäfen in Frankfurt/Main, München, Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart (nicht abschließend) betroffen. Der Manteltarifvertrag MTV BVD und die Entgeltregelungen des ETV BVD treten am 1.8.2024 in Kraft.
Inhalte der Tarifverträge
Da es eine wichtige Aufgabe der Branchentarifverträge ist, die Arbeitsbedingungen bei den kommunalen und privaten Bodenverkehrsdienstleistern zu vereinheitlichen, können sie den TVöD-F nicht als Blaupause nutzen, selbst wenn etliche Regelungen an diesen angelehnt sind. Hier soll nur auf einige Regelungen hingewiesen werden.
Dr. Wolfgang Spree
Geschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
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