In der Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder haben die TdL und die Gewerkschaften (ver.di/dbb) am 14.2.2026 eine Einigung erzielt. Diese sieht insbesondere eine Entgeltsteigerung in drei Schritten bei einer Laufzeit von 27 Monaten (also bis 31.1.2028), ein umfassendes Paket für Nachwuchskräfte, eine Erhöhung der Wechselschicht- und Schichtzulagen und eine Ost-West-Angleichung vor.
Erhöhung der Entgelte
Die Tarifvertragsparteien haben sich in der Tarifeinigung vom 14.2.2026 auf eine deutliche Anhebung der Entgelte der Beschäftigten der Länder in drei Schritten verständigt. Vereinbart wurde eine Erhöhung der Tabellenentgelte
- ab dem 1.4.2026 um 2,8 %, mindestens jedoch 100 Euro,
- ab dem 1.3.2027 um weitere 2,0 % und
- ab dem 1.1.2028 um weitere 1,0 %.
Damit sieht die Tarifeinigung fünf Leermonate vor. Für die Entgeltgruppe 1 Stufe 2 findet der zweite Erhöhungsschritt nicht erst am 1.3.2027, sondern bereits am 1.1.2027 statt, so dass die Tabellenentgelte auch in der untersten Entgeltgruppe durchgehend oberhalb der bereits feststehenden Mindestlohnbeträge nach dem MiLoG liegen. Die neuen Entgelttabellen können frühestens zum 31.1.2028 gekündigt werden.
Paket für Nachwuchskräfte
Im Rahmen eines umfassenden Pakets für Nachwuchskräfte wurde auch eine deutliche Erhöhung der Ausbildungs- und Studienentgelte für die Auszubildenden und dual Studierenden im TVA-L BBiG, TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit, TVdS-L sowie im TV Prakt-L in drei Schritten vereinbart. Die Anhebung der Ausbildungs- und Studienentgelte erfolgt dabei wie folgt:
- ab dem 1.4.2026 um 60 Euro,
- ab dem 1.3.2027 um weitere 60 Euro und
- ab dem 1.1.2028 um weitere 30 Euro.
Die zum 31.10.2025 ausgelaufene Regelung zur Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis wurde von den Tarifvertragsparteien erneut vereinbart. Dabei wird die bisherige Differenzierung nach Abschlussnote fortgeführt.
Hieran anknüpfend wurde mit Wirkung zum 1.3.2026 vereinbart, dass sich für Beschäftigte, die unmittelbar nach ihrer Ausbildung übernommen worden sind und die ihre Ausbildung mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossen hatten, die Stufenlaufzeit in Stufe 1 auf lediglich sechs Monate verkürzt, so dass diese bereits nach einem halben (statt erst nach einen ganzen) Jahr in Stufe 1 die Stufe 2 erreichen.
Neu eingeführt wurde eine Leistungsdifferenzierung auch bei den Abschlussprämien: Für Auszubildende mit einer Gesamtnote von „gut“ oder „sehr gut“ ist ab 1.1.2027 eine Abschlussprämie von 500 Euro vorgesehen. Für die übrigen Auszubildenden bleibt es hingegen bei der bisherigen Höhe der Abschlussprämie von 400 Euro.
Ebenfalls zum 1.1.2027 wurde für die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung eine Tarifierung vereinbart. Diese soll nicht in einem eigenen Tarifvertrag, sondern durch Aufnahme der Ausbildung in den TVA-L Pflege geregelt werden. Dabei wurden mit Blick auf die Unterschiede zu den schon bisher unter den TVA-L Pflege fallenden Ausbildungen u.a. folgende Maßgaben vereinbart:
- das Ausbildungsentgelt beträgt rund 90 % der nach dem TVA-L Pflege geltenden Beträge,
- die Probezeit beträgt 6 Monate und
- für die Abschlussprämie wurde vereinbart, dass diese der Höhe nach bei 90 % der für die übrigen Auszubildenden nach dem TVA-L Pflege geltenden Beträge liegen soll.
Im Hinblick auf die praxisintegriert dual Studierenden im Sinne der Richtlinie der TdL für duale Studiengänge und Masterstudiengänge wurde eine Anhebung der Studienentgelte entsprechend der Erhöhung der Entgelte für Auszubildende (60 Euro / 60 Euro / 30 Euro) zugesagt.
Wechselschicht- und Schichtarbeit
Die bisherige Zulage für ständige Wechselschichtarbeit wird ab dem 1.7.2026 auf monatlich 200 Euro (aktuell 105 Euro) angehoben. In Universitätskliniken und Krankenhäusern steigt die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit zu diesem Zeitpunkt auf 250 Euro (aktuell 150 Euro). Für ständige Schichtarbeit wird die Zulage ab dem 1.7.2026 auf monatlich 100 Euro (aktuell 40 Euro monatlich) erhöht. Zudem wurden auch entsprechend erhöhte Stundensätze vereinbart.
Parallel dazu wird die Überstundenregelung für Beschäftigte in Wechselschicht- und Schichtarbeit in § 7 Abs. 8 TV-L neu gefasst. Nachdem die bisherige Regelung vom BAG mit Urteil vom 15.10.2021 (Az. 6 AZR 253/19) für unwirksam erklärt worden war, galt auch für Beschäftigte in Wechselschicht- und Schichtarbeit seither die allgemeine Regelung, die einen Ausgleich nur bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche vorsieht. Nach der neu vereinbarten Regelung kann der Ausgleich nunmehr bis zum Ende des nächsten Schichtplanturnus, längstens jedoch innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Angleichung der Arbeitsbedingungen zwischen den Tarifgebieten Ost und West
Vereinbart wurde auch eine Angleichung der Arbeitsbedingungen im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West. Dabei wurde für die Beschäftigten an Universitätskliniken im Tarifgebiet Ost eine Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (von derzeit 40 Stunden) in folgenden Schritten vorgesehen:
- ab dem 1. Januar 2027 auf 39,5 Stunden,
-
ab dem 1. Januar 2028 auf 39,0 Stunden und
- ab dem 1. Januar 2029 auf 38,5 Stunden.
Betroffen sind von dieser Regelung jedoch nur die Universitätskliniken in Greifswald, Rostock und Jena.
Unabhängig davon wurde die Regelung zum Ausschluss der ordentlichen Kündigung für langjährig Beschäftigte in § 34 Abs. 2 TV-L nunmehr auch auf Beschäftigte im Tarifgebiet Ost erstreckt. Voraussetzung ist somit künftig einheitlich nur noch, dass das 40. Lebensjahr vollendet und eine Beschäftigungsdauer von 15 Jahren erreicht ist. Diese Anpassung tritt zum 1.1.2027 in Kraft.
Für die Auszubildenden im Tarifgebiet Ost wurde zudem mit Wirkung zum 1.1.2027 eine Anhebung der vermögenswirksamen Leistung von derzeit 6,65 Euro monatlich auf künftig 13,29 Euro monatlich vereinbart.
Studentische Beschäftigte
In Bezug auf die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten haben sich die Tarifvertragsparteien in einer erneuten schuldrechtlichen Vereinbarung auf eine Anhebung der bisherigen Mindeststundenentgelte verständigt. Diese betragen ab dem Sommersemester 2026 15,20 Euro und ab dem Sommersemester 2027 15,90 Euro. Für die Zeit ab dem Sommersemester 2028 soll erneut über eine Anpassung der Mindestentgelte verhandelt werden.
Die bisherige Regelung zur Laufzeit der Verträge von studentischen Beschäftigten ist ebenfalls erneut vereinbart worden. Danach soll die Dauer der Verträge im Regelfall ein Jahr betragen, wobei in begründeten Fällen auch kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden können.
Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Soweit die Gewerkschaften einen Einstieg in Verhandlungen über die zeitgemäße Weiterentwicklung der Regelungen zur Eingruppierung gefordert hatten, war dies für die TdL grundsätzlich denkbar. Der TdL wäre es dabei wichtig gewesen, dass durch diesen Weiterentwicklungsprozess Abstufungen in der Eingruppierung sicherstellt und so für die Beschäftigten in der Praxis Entwicklungsperspektiven eröffnet werden. Das von der Arbeitgeberseite zur Umsetzung vorgeschlagene Strukturpaket sah neben der langfristig angelegten Weiterentwicklung der Entgeltordnung auch eine Übergangsregelung vor, die bereits mit Inkrafttreten wieder eine Abstufung ermöglichen sollte und gleichzeitig mit einer umfassenden Besitzstandswahrung für vorhandene Beschäftigte verbunden gewesen wäre. Daneben sah das Strukturpaket die sofortige Einführung der – ebenfalls gewerkschaftlich geforderten „stufengleichen Höhergruppierung“ und der „Paralleltabelle in der Entgeltordnung Lehrkräfte“ vor. Das vorgeschlagene Paket fand jedoch nicht die Zustimmung der Gewerkschaften.
Sonstige Regelungen, weiteres Verfahren und Laufzeit
Neben den vorstehenden Punkten haben sich die Tarifvertragsparteien u.a. auch zur Hamburg-Zulage, zu den sog. Theaterbetriebszulagen und zur Anhebung einzelner Zulagen und Zuschläge verständigt. Die Text der Tarifeinigung findet sich auf der Internetseite der TdL.
Für die Tarifeinigung wurde eine Erklärungsfrist bis zum 13.3.2026 vereinbart. Die Tarifvertragsparteien können die Tarifeinigung somit bis zu diesem Zeitpunkt widerrufen. Nach Ablauf der Erklärungsfrist werden die Tarifvertragsparteien in Redaktionsgespräche einsteigen, um die Änderungstarifverträge abzustimmen.
Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 27 Monate und endet somit zum 31.1.2028.
Dr. Till Sachadae,
Stellvertretender Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)
Zur Forderung der Gewerkschaften siehe auch den Beitrag im Breier/Dassau TV-L PLUS.
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