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Tarifrunde für den öffentlichen Dienst 2025 – Einigungsempfehlung

Das Schlichtungsverfahren führt zur Einigungsempfehlung und der aktuelle Stand der Verhandlungen.

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Die Tarifverhandlungen für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen konnten auch in der dritten Verhandlungsrunde nicht beendet werden. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände hat am 17.3.2025 das Scheitern der Verhandlungen erklärt; der Bund am selben Tag die Schlichtung angerufen. Die Schlichtungskommission hatte am 24.3.2025 ihre Beratungen aufgenommen und bereits am 28.3.2025 eine Einigungsempfehlung beschlossen, deren Kerninhalte in diesem Artikel vorgestellt werden.

Forderungen der Gewerkschaften

Die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion fordern ein Entgeltvolumen von 8 Prozent, mindestens jedoch 350 Euro, für 12 Monate. Unter den über 20 weiteren Forderungen der Gewerkschaften nehmen die Forderungen zur Arbeitszeit eine besondere Stellung ein. So wird der Anspruch auf Einrichtung eines individuellen Arbeitszeitkontos für alle Beschäftigten, drei weitere Urlaubstage für alle Beschäftigten, ein weiterer zusätzlicher Urlaubstag für Gewerkschaftsmitglieder sowie die Wiedereinführung und Erweiterung der tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit gefordert.

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Bisherige Verhandlungen

Vom 14.3.2025 bis 17.3.2025 fand in Potsdam die dritte Verhandlungsrunde statt. Die Verhandlungsrunde war von sehr intensiven Gesprächen geprägt. Ein formales, also schriftliches Angebot wurde nicht unterbreitet. Obwohl sich die Tarifvertragsparteien spürbar angenähert hatten, konnten wesentliche Aspekte auch bis zum insgesamt siebten Verhandlungstag nicht geeint werden. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat am 17.3.2025 die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt, der Bund hat daraufhin die Schlichtung angerufen.

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Das Schlichtungsverfahren

Das Schlichtungsverfahren findet seine Grundlage in den mit den Gewerkschaften ver.di (am 25.10.2011) und dbb beamtenbund und tarifunion (am 22.11.2011) geschlossenen Schlichtungsvereinbarungen. Seit dem 20.3.2025 herrscht demnach Friedenpflicht. Die Schlichtungskommission hatte am 24.3.2025 ihre Beratungen aufgenommen. Ihr gehörten sechs Vertreter der VKA, sechs Vertreter des Bundes und 12 Vertreter der Gewerkschaften an. Amtierender, also stimmberechtigter Schlichter war der ehemalige hessische Ministerpräsident Professor Dr. h.c. mult. Roland Koch. Er wurde von der Arbeitgeberseite vorgeschlagen. Für die Arbeitnehmerseite agierte, wie auch schon in der Schlichtung 2023, Professor Dr. Henning Lühr, ehemaliger Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, als Schlichter.

Die Schlichtungskommission hat ihre mehrtägigen Beratungen in unterschiedlichen Formaten durchgeführt. Am Morgen des 28.3.2025 wurde schließlich die von den Schlichtern vorgeschlagene Einigungsempfehlung mit großer Mehrheit beschlossen.

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Inhalte der Einigungsempfehlung

Empfehlungen zum Entgelt

Die Einigungsempfehlung schlägt eine Mindestlaufzeit von 27 Monaten, also vom 1.1.2025 bis zum 31.3.2027, vor. Sie enthält folgende Kernelemente:

Die Tabellenentgelte sollen

  • ab dem 1.4.2025 um 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich und
  • ab dem 1.5.2026 um weitere 2,8 Prozent

erhöht werden.

Die Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD, die Praktikantenentgelte nach dem TVPöD und die Studienentgelte nach dem TVSöD und dem TVHöD sollen zu denselben Zeitpunkten um jeweils 75 Euro erhöht werden.

Ein weiterer Entgeltbaustein der Empfehlung ist die Erhöhung der Jahressonderzahlungen. Diese sollen für den Bund ab 2026

  • für die Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 95 Prozent,
  • für die Entgeltgruppen 9a bis 12 auf 90 Prozent und
  • für die Entgeltgruppen 13 bis 15 auf 75 Prozent  

erhöht werden.

Für den Bereich der VKA soll die Jahressonderzahlung ebenfalls ab dem Kalenderjahr 2026 vereinheitlicht und auf 85 Prozent erhöht werden, für die unter die Geltungsbereiche des TVöD-K und des TVöD-B fallenden Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 8 (in P- und S-Tabelle entsprechend) auf 90 Prozent.

Schließlich soll die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit ab dem 1.7.2025 auf 200 Euro monatlich angehoben werden, für die Bereiche der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen auf 250 Euro monatlich. Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird ebenfalls ab dem 1.7.2025 einheitlich auf 100 Euro monatlich angehoben. Die Stundensätze werden entsprechend erhöht. Beachtenswert ist, dass diese seit jeher statischen Zulagen ab dem Jahr 2027 dynamisiert werden sollen.

Empfehlungen zur Arbeitszeit

Bei den zahlreichen Themen zur Arbeitszeit wird deutlich, dass ein atmendes System empfohlen wird, bei dem die Beschäftigten verringern und künftig auch erhöhen können.

So sollen Beschäftigte und Arbeitgeber ab dem Jahr 2026 beiderseits freiwillig die Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf bis zu durchschnittlich 42 Stunden wöchentlich (ausschließlich der Pausen) vereinbaren können. Für die über 39 Wochenstunden hinausgehenden Stunden, also für die Erhöhungsstunden, sollen die Beschäftigten einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent (Entgeltgruppen 9c und oberhalb) bzw. 25 Prozent (Entgeltgruppen 1 bis 9b) erhalten, der sich wie bei den Zeitzuschlägen am Stundenentgelt der Stufe 3 bemisst.

Für Teil- und Vollzeitbeschäftigte, die unter den TVöD fallen (außer TVöD-K und TVöD-B) soll eine Regelung eingeführt werden, durch die Beschäftigte einen Teil der Jahressonderzahlung bzw. Sparkassensonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln können.

In einem neuen § 10 Abs. 7 TVöD soll geregelt werden, dass auf betrieblicher Ebene die Einrichtung eines Langzeitkontos für die Beschäftigten vereinbart werden kann. Ein in das Langzeitkonto eingebrachtes Wertguthaben soll gemäß § 7c SGB IV verwendet werden können, u.a. für ein Sabbatical, für die Freistellung wegen Kinderbetreuungszeiten und für Pflegezeit.

Durch eine Ergänzung der Protokollerklärung zu § 6 soll deutlich werden, dass Arbeitgeber und Beschäftigten in gemeinsamer Verantwortung darauf hinwirken, dass Gleitzeitkonten durch Zeitausgleich zum Ende des Ausgleichszeitraums keine Minus- oder Plusstunden ausweisen, welche die geregelten Saldogrenzen überschreiten. Hierzu soll auch gehören, dass im Einzelfall frühzeitig auch von der Möglichkeit der Anordnung von Überstunden Gebrauch gemacht wird. Soweit ein Konto gemäß § 10 eingerichtet ist, soll auch die Übertragung von Plusstunden auf dieses erfolgen können.

Schließlich sollen die Beschäftigten ab dem Kalenderjahr 2027 einen zusätzlichen Tag Erholungsurlaub erhalten.

Weitere Empfehlungen

Weitere Empfehlungen des Schlichterspruches betreffen die Arbeitszeit in Rettungsdiensten, die unbefristete Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden, die Eingruppierung von Hebammen, Fahrtkostenerstattungen im TVAöD-BT-Pflege, Verpflegungszuschüsse für Auszubildende, die Sparkassen und für den Bereich des Bundes die Angleichung der Arbeitsbedingungen in den Tarifgebieten Ost und West. Der Bereich der Versorgungsbetriebe wurde im Rahmen der Schlichtung nicht gesondert behandelt, weil man hierzu bereits in den Verhandlungen in Potsdam eine deutliche Übereinstimmung erkennen konnte.

Wie geht es nun weiter?

Die Einigungsempfehlung ist die Grundlage für die Fortsetzung der „normalen“ Tarifverhandlungen. Die nächste Verhandlungsrunde wird traditionell in Potsdam stattfinden. Am 5.4.2025 werden dort die Verhandlungen mit dem Ziel der Einigung fortgesetzt. Es gilt weiterhin Friedenpflicht.

Hinweis:
Siehe auch TVöD PLUS Tarifrunde für den öffentlichen Dienst 2025 – Einleitung des Schlichtungsverfahrens.

Dr. Wolfgang Spree
Geschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Weiterlesen für mehr Informationen? Den ganzen Beitrag finden Sie im Breier/Dassau-TVöD-Kommentar.

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