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Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD – Was will die neue Regierung im Arbeitsrecht ändern?

Mit der Einigung der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag ist der wichtigste Schritt in Richtung neuer Bundesregierung gemacht. Uns interessiert, was im Arbeitsrecht geplant ist.

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Die wichtigsten Vorhaben der neuen Koalition im Arbeitsrecht:

Sponer † / Steinherr † / Donath / Kapitza † / Wollensak

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I. Löhne

  • Gesetzlicher Mindestlohn: Er soll weiterhin durch die Mindestlohnkommission festgelegt werden, wobei das Ziel ist, im Jahr 2026 15 € pro Stunde zu erreichen.
  • Steuerliche Anreize für Überstunden: Überstundenzuschläge sollen steuerfrei werden. 
  • Steuerliche Anreize für die Ausweitung der Arbeitszeit: Gewähren Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigten eine Prämie, wenn sie ihre Arbeitszeit ausweiten, soll diese steuerfrei sein.
  • Steuerliche Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten im Rentenalter: Arbeiten Beschäftigte nach dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weiter, soll ihr Lohn in Höhe von bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei sein.
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Newsletter Arbeits- und Tarifrecht

Regelmäßig erscheinender Newsletter zu den Neuigkeiten aus den Bereichen Arbeitsrecht und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes sowie Empfehlungen zu neuen Produkten, Webinaren und Quizzen.

II. Ausbildungsentgelte

  • Beitragsvergünstigungen: Geprüft werden sollen Beitragsvergünstigungen in den Sozialversicherungen bei den Ausbildungsentgelten entsprechend dem Übergangsbereich oberhalb der Minijob-Grenze.
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Blog Arbeits- Tarif- und Personalvertretungrecht

Prof. Dr. Boris Hoffmann und Dr. Erik Schmid

Unsere Experten bereiten für Sie Informatives zu aktuellen Fällen anschaulich auf, schildern den Sachverhalt, beleuchten die Entscheidung und liefern ein Fazit inkl. Praxistipp für Ihre tägliche Arbeit.

III. Arbeitszeit

  • Arbeitszeitgesetz: Das Arbeitszeitgesetz soll nach einem Dialog mit den Sozialpartnern an einigen wenigen Stellen geändert werden. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, arbeitszeitrechtlich eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit anzuwenden. Außerdem soll die Pflicht zur elektronischen Erfassung der Arbeitszeit geregelt werden, wobei es eine Ausnahme für die Vertrauensarbeitszeit geben soll. Die geltenden Bestimmungen zur Ruhezeit sollen dagegen beibehalten werden.
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IV. Befristungsrecht

  • Schriftformerfordernis: Das Schriftformerfordernis bei Befristungen soll gestrichen werden.
  • Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen: Sachgrundlose Befristungen sollen in zwei Fällen erleichtert werden, indem sie vom sog. Vorbeschäftigungsverbot ausgenommen werden. Dies betrifft zum einen Beschäftigte, die bereits während ihres Studiums bei dem Arbeitgeber beschäftigt waren, und zum anderen Beschäftigte, die nach dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters wiedereingestellt werden.

V. Mitbestimmung

  • Betriebsverfassungsgesetz: Als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten sollen Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen ermöglicht werden. Ebenso soll es möglich sein, seine Stimme bei Betriebsratswahlen online abzugeben.

VI. Gewerkschaften

  • Betriebsverfassungsgesetz: Gewerkschaften sollen ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb erhalten, das ihrem analogen Zugangsrecht entspricht.
  • Steuerliche Anreize zur Förderung der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft in Gewerkschaften soll durch steuerliche Anreize für Mitglieder gefördert werden.

VII. Arbeitsschutz

  • Prävention: Im Arbeitsschutz soll die Prävention bei psychischen Erkrankungen gestärkt werden.

VIII. Familie

  • Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz: Beide Gesetze sollen zusammengeführt werden, um die Freistellungsansprüche flexibler zu machen und den Kreis der Angehörigen zu erweitern. Außerdem soll geprüft werden, wie perspektivisch ein Familienpflegegeld eingeführt werden kann.

Hendrik Hase
Rechtsanwalt

Weiterlesen für mehr Informationen? Den ganzen Beitrag finden Sie in der Contentbox „Aktuelles zur Personalarbeit". Diese ist Bestandteil mehrerer rehm eLine Produkte.

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1. Personalamt Schultz – Helfen Sie Herrn Schultz mit Ihrem Fachwissen und klären Sie spannende arbeits- und tarifrechtliche Fragen!

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