Die TdL und der Marburger Bund haben in der fünften Verhandlungsrunde am 26.3.2024 für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken einen Abschluss erzielt.
Der Marburger Bund hat am 21. September 2023 gegenüber der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) seine Forderungen erklärt. Betroffen sind derzeit rund 28.000 Ärztinnen und Ärzte, wobei der überwiegende Teil an Universitätskliniken beschäftigt ist.
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1. Was wurde gefordert?
- 12,5 % mehr Gehalt
- Verbesserungen bei Zeitzuschlägen
- Neuregelungen der Vorschriften zur Schicht- und Wechselschichtarbeit

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Entgeltforderungen / Tabellenstruktur
Der Marburger Bund forderte für die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken linear 12,5 % mehr Gehalt. Begründet wurde dies mit der hohen Inflation sowie dem hohen Gehaltsabstand zu anderen Krankenhäusern.
Weiter sollen die Entgeltgruppen Ä 3 (Oberärztin/Oberarzt) und Ä 4 (ständige Vertreterin/Vertreter der Chefärztin/des Chefarztes) jeweils um eine weitere Stufe ergänzt werden, die ab dem neunten Jahr greift.

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Erhöhung der Zeitzuschläge
In Bezug auf die Zeitzuschläge forderte der Marburger Bund neben einer Erhöhung der existierenden Zeitzuschläge und der Anpassung der Bemessungsgrundlagen auch neue Zeitzuschläge. Damit sollen Dienste zu „ungünstigen Zeiten“ besser vergütet und aufgewertet werden. Im Fokus der bereits vorhandenen Zeitzuschläge standen die Arbeit in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen sowie für Überstunden.

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Neuregelung der Schicht- und Wechselschichtarbeit
Außerdem setzte sich der Marburger Bund zum Ziel, die Vorschriften zur Schicht und Wechselschichtarbeit grundsätzlich neu zu regeln. Dabei hat er eine Vielzahl von allgemeinen Forderungen rund um die Schicht- und Wechselschichtarbeit aufgestellt. Erklärtes Ziel war es, diese Dienstformen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren und besser zu bezahlen.
Die Forderungen umfassten folgende Eckpunkte:
- die (Neu-) Gestaltung der Arbeitszeit – Gesundheitsschutz, Begrenzung der Nachtdienste
- die frühzeitige Planung der Arbeit in Schicht- und Wechselschichtarbeit
- die Erhöhung des Zusatzurlaubs für diese Dienstformen
- die Erhöhung der Zulagen für diese Dienstformen.
2. Tarifeinigung zum TV-Ärzte (Länder) vom 26. März 2024
Am 26. März 2024 einigten sich TdL und Marburger Bund in der fünften Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss für die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken. Die Einigung hat eine Laufzeit von insgesamt 30 Monaten vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. März 2026.
3. Was wurde vereinbart?
Die wesentliche Vereinbarung war die lineare Anhebung in zwei Schritten ab dem 1. April 2024 um 4 % und ab am 1. Februar 2025 um weitere 6 % bei einer Laufzeit von 30 Monaten. Wichtiger Punkt der Einigung war auch die Reduzierung der Arbeitszeit auf 40 Wochenstunden ab 2026.
Entgelt
Die Entgelte der Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken steigen ab dem 1. April 2024 um 4 % und in einem 2. Schritt am 1. Februar 2025 um weitere 6 %. Damit wird der Abstand der Gehälter zu den ebenfalls zum 1. April 2024 um 4 % steigenden Entgelten an kommunalen Krankenhäusern gehalten und mit dem 2. Schritt in 2025 zunächst sogar weiter reduziert.
Tabellenstruktur (Neuregelung gilt ab 1. Januar 2026)
Die Entgeltgruppe Ä 3 (Oberärztin/Oberarzt) wird ab dem 1. Januar 2026 um eine zusätzliche Stufe 4 ab dem 10. Jahr ergänzt (Höhe: Entgelt der EG Ä 4 Stufe 1).
Neuregelung Arbeitszeit (Neuregelung gilt ab 1. Januar 2026)
Wichtiger Punkt der Einigung war die Reduzierung der Arbeitszeit auf 40 Wochenstunden (bisher 42 Stunden pro Woche) bei vollem Entgeltausgleich. Die Reduzierung der Wochenarbeitszeit hat einen indirekten Effekt einer Gehaltssteigerung von ca. 5 %. Hinsichtlich der Arbeitszeit besteht zudem ab 2026 u. a. Gleichklang mit Ärztinnen und Ärzten an kommunalen Krankenhäusern.
Erweiterung der Regelungen zur Dienstplanung auf alle Dienstformen (Neuregelung gilt ab 1. Januar 2025)
Des Weiteren wurde die bisherige Regelung zur Dienstplanung von Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdiensten auf Tätigkeiten in regelmäßiger Arbeit einschließlich Schicht- und Wechselschichtarbeit erweitert. Gleichzeitig ist die bisherige Frist zur Aufstellung des Dienstplanes von sechs Wochen auf einen Monat verkürzt worden.
Der bei Nichteinhaltung der Aufstellungsfrist bisher bereits für Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste bestehende Strafzuschlag wurde auch für Tätigkeiten in regelmäßiger Arbeit einschließlich Schicht- und Wechselschichtarbeit vereinbart. Hiernach ist ein Zuschlag in Höhe von 10 % des Tabellenentgelts für den zu planenden Folgemonat zu zahlen.
Auch die Regelung bei kurzfristig notwendigen Dienstplanänderungen (innerhalb von weniger als drei Tagen) wurde auf die Schicht- und Wechselschichtarbeit erweitert. Bei Schicht- und Wechselschichtarbeit ist nunmehr ebenfalls ein Zuschlag in Höhe von 10 % des individuellen Stundenentgeltes je Arbeitsstunde für Zeiten, die nach dem bisherigen Dienstplan frei waren, zu zahlen.
Verlängerung Nachtarbeit (Neuregelung gilt ab 1. April 2024)
Als Nachtarbeit gilt nunmehr bereits die Zeit ab 20:00 Uhr (bisher 21:00 Uhr).
Modifizierung Arbeitszeitdokumentation (Neuregelung gilt ab 1. Januar 2025)
Als Mittel zur Dokumentation der Arbeitszeit ist nunmehr nur noch die elektronische Zeiterfassung zugelassen. Neu aufgenommen wurde ebenfalls, dass dienstplanmäßig vorgesehene Pausen, die nicht gewährt worden sind, auf entsprechenden Hinweis der Ärztin/des Arztes zu erfassen sind.
Fahrrad-Leasing
Die Tarifvertragsparteien beabsichtigen, Tarifregelungen zur Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing zu vereinbaren.
Erklärungsfrist
Die Große Tarifkommission des Marburger Bundes hat der Tarifeinigung am 28. März 2024 zugestimmt.
Katrin Wieland, Referentin bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
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