Mit der Kündigung zahlreicher Regelungen des TVöD zum 31.12.2024 haben die Gewerkschaften ver.di und dbb den ersten Schritt für die anstehende Tarifrunde getan. Jetzt steht fest, dass sie diesmal nicht nur über Entgelte verhandeln wollen.
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1. Was wurde gekündigt?
Gekündigt wurden:
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die Entgelttabellen (Anlage A, Anlage C und Anlage E zum TVöD, Anlage 2 zum TV-V sowie Anlage zu § 8 Abs. 1 TV Fleischuntersuchung),
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die Regelungen zur Arbeitszeit, zu den Sonderformen der Arbeit und zu deren Ausgleich (§§ 6 bis 11 TVöD),
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die Regelung zum Erholungsurlaub (§ 26 TVöD),
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die gesamten Sonderregelungen für Krankenhäuser (BT-K),
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die gesamten Sonderregelungen für Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B),
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die Bereitschaftszeiten für Hausmeister, im Rettungsdienst und in Leitstellen (Anhang zu § 9 TVöD),
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die Regelungen für medizinische Beschäftigte in Bundeswehrkrankenhäusern (§ 46 (Bund) Nr. 19 bis 21 BT-V),
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den TVFlexAZ,
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die Entgelte für Auszubildende, Praktikanten und dual Studierende.

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2. Zu wann wurde gekündigt
Die Kündigungen erfolgten zum 31.12.2024. Das entspricht dem Ende der in der letzten Tarifrunde vereinbarten Mindestlaufzeit.

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3. Wie sind die Kündigungen zu bewerten?
Die Kündigungen als solche sind ein üblicher erster Schritt in allen Tarifrunden. Überraschend ist allerdings ihr Umfang. Dass die Gewerkschaften zahlreiche Mantelregelungen gekündigt haben, ist ein Indiz dafür, dass es ihnen diesmal neben dem Entgelt auch um strukturelle Veränderungen geht. Es ist damit zu rechnen, dass in der Tarifrunde 2025 zahlreiche schwierige inhaltliche Themen behandelt werden. Der gewerkschaftliche Fokus liegt derzeit vor allem auf der Forderung nach einer Reduzierung der Arbeitsbelastung, wobei noch unklar ist, wie diese konkret aussehen soll.

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4. Wie geht es nun weiter?
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Hendrik Hase
Rechtsanwalt