Umsetzung des neuen TV Fahrradleasing
Mit dem Tarifvertrag Fahrradleasing wird in verschiedener Hinsicht Neuland betreten, z.B.
- Müssen Kommunen den Abschluss von Leasingverträgen, die ja kreditähnliche Rechtsgeschäfte sind, eigentlich genehmigen lassen? (→ Donath in Sponer/Steinherr, § 2 TV Fahrradleasing Rz. 11 ff.)
- Bei wie vielen Fahrrädern wird der Schwellenwert für Ausschreibungen erreicht? (→ Donath in Sponer/Steinherr, § 2 TV Fahrradleasing Rz. 14 ff.)
- Welche steuerrechtlichen Aspekte sind zu beachten? (→ Breier/Dassau, TV Fahrradleasing Rz. 8f.)
In beiden Tarifrechts-Kommentaren Sponer/Steinherr und Breier/Dassau finden Sie jeweils umfassende Erläuterungen des TV Fahrradleasings.
Für Entscheider und Praktiker ist es in dieser Situation aber auch immer hilfreich zu hören, wie es andere machen. Kommunen beginnen deshalb aktuell damit, sich zusammenzuschließen und ihre Erfahrungen mit dem TV Fahrradleasing auszutauschen. Sie nutzen dafür oft bestehende kommunale Netzwerke zum Radverkehr. Ein Beispiel für einen solchen Austausch ist die Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein e.V. (RAD.SH). Hier werden konkrete Praxisbeispiele zum kommunalen Fahrradleasing vorgestellt. Nach dem Motto „Nicht jede Kommune muss das Rad neu erfinden“ wird Wissen geteilt. So geht es etwa um die Frage: Wie können wir das „Projekt Fahrradleasing“ am besten anfangen? Was ist als erstes zu tun?
Arbeitgeber, die sich bereits früh auf den Weg gemacht haben, berichten, dass sie folgende Schritte gegangen sind:
- Befragung der Mitarbeiter, um zu ermitteln, ob überhaupt Interesse an einem Jobrad besteht, das nach dem Modell des TV Fahrradleasings durch Entgeltumwandlung finanziert wird,
- Erarbeitung eines Konzepts, das die verschiedenen Ebenen und Aspekte des Projekts beleuchtet,
- Ausschreibung des Rahmenvertrags mit dem Anbieter,
- Auswahl des Anbieters und Abschluss des Rahmenvertrags,
- Information der Mitarbeiter über das Angebot des Fahrradleasings,
- Abschluss und Abwicklung der einzelnen Entgeltumwandlungsvereinbarungen und Nutzungsüberlassungsverträge.
Für diesen Prozess, so erklären es die Praktiker, ist ein mindestens ein halbes Jahr zu veranschlagen. Oft dauert es aber auch länger.
Das zeigt: Ein Jobrad-Angebot ist nichts, das Arbeitgeber nebenbei auf die Beine stellen können. Gleichwohl nimmt die Verbreitung im öffentlichen Dienst weiter zu. Auf Länderebene bietet nach Baden-Württemberg auch die Freie und Hansestadt Hamburg Fahrradleasing für seine Landesbeamten an. Und vielleicht wird es ja auch Thema in der anstehenden Tarifrunde zum TV-L.
Hendrik Hase
Rechtsanwalt

