Tarifrunde 2018: Zeichen stehen auf Warnstreik
Erklärung der kommunalen Arbeitgeber
In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben sich die Tarifvertragsparteien in einigen Punkten angenähert.
„Was die Forderung nach einer linearen Erhöhung von sechs Prozent für zwölf Monate sowie einen Mindestbetrag von 200 Euro betrifft, liegen wir jedoch noch weit auseinander. Gleichwohl gehen wir davon aus, dass wir in der kommenden Runde zu einem Kompromiss finden werden. Die Verhandlungen liefen bisher insgesamt konstruktiv“, sagte VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle.
Die Arbeitgeber verwiesen bereits in der Vergangenheit auf die hochproblematische Haushaltslage zahlreicher Kommunen und öffentlicher Arbeitgeber. Gleichzeitig betonen sie den wachsenden Bedarf an Fach- und Führungskräften, deren Entgeltstruktur dringend zu verbessern sei. „Diese Aspekte müssen im Abschluss berücksichtigt werden“, so Böhle.
Reaktionen der Gewerkschaften
ver.di
„Wir liegen in den zentralen Punkten fundamental auseinander“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Das gelte sowohl für die Höhe als auch für die Struktur des Tarifabschlusses. Bsirske kündigte daraufhin nach Abschluss der zweiten Verhandlungsrunde eine Ausweitung der Warnstreiks an: „Die Antwort wird jetzt aus den Betrieben kommen.“
Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 15. und 16. April in Potsdam soll es jetzt landauf, landab zu Warnstreiks in Betrieben im gesamten Tarifbereich kommen. Sie sollen noch vor Ostern beginnen und bis zum nächsten Verhandlungstermin fortgesetzt werden. Der ver.di-Vorsitzende geht davon aus, dass diese Aktionen die Arbeitgeber „auf einen konstruktiven Weg hin zu einem Abschluss“ zurückführen. Jetzt seien auch die Beschäftigten gefragt, um noch mehr Druck aufzubauen.
Für Bisrske ist es unabdingbar, dass die Entgelte deutlich angehoben werden, so dass die Erhöhungen bei allen Beschäftigten ankommen. Doch insbesondere die von ver.di geforderte Entgelterhöhung um mindestens 200 Euro lehnen die Arbeitgeber ab. Sie wollen keine überproportionale Anhebung bei den unteren Einkommensgruppen. Allenfalls können sie sich eine solche Anhebung für höhere Einkommensgruppen vorstellen.
ver.di fordert eine Gehaltserhöhung von 6,0 Prozent, mindestens aber 200 Euro, auch damit der öffentliche Dienst als Arbeitgeber attraktiv bleibt. In den vergangenen Jahren ist die Lohnentwicklung im Öffentlichen Dienst hinter den Privatunternehmen zurückgeblieben. Hier gebe es Nachholbedarf. Da aufgrund der derzeitigen Hochkonjunktur hierzulande die Steuereinnahmen sprudelten, sei das Geld dafür durchaus vorhanden, so Bsirske. Er sprach von „goldenen Zeiten“ für die Wirtschaft – und daran sollten die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes teilhaben. Den Arbeitgebern warf Bsirske eine Blockadehaltung vor, er sprach von einer „systematischen Hinhaltetaktik“.
dbb
Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach übte harsche Kritik an den Arbeitgebern.
„Wenn die Arbeitgeber in dem Tempo weiterverhandeln, dann brauchen wir für diesen Abschluss länger als die Bundestagsparteien zur Regierungsbildung“, erklärte der dbb Chef am 13. März in Potsdam. „Für mich war das heute und gestern eher eine Tarifverschleppung als eine Tarifverhandlung“, kritisierte Silberbach den bisherigen Verhandlungsverlauf. „Die staatlichen Steuereinnahmen sprudeln seit Monaten in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Gleichzeitig erreichen uns immer neue Meldungen über fehlendes Personal und über Nachwuchsprobleme im öffentlichen Dienst. Statt diesen Widerspruch endlich aufzulösen und ein Verhandlungsangebot zu machen, mit dem der öffentliche Dienst wieder konkurrenzfähig wird, reden die Arbeitgeber, als ob wir mitten in einer massiven Rezession stecken und als ob die Nachwuchsprobleme im öffentlichen Dienst eine Erfindung der Gewerkschaften wären“, so der dbb Chef. Die dbb Verhandlungskommission habe sich nach dem enttäuschenden Gesprächsverlauf für eine Intensivierung der Warnstreiks in den nächsten Wochen ausgesprochen. Silberbach wörtlich: „Die Arbeitgeber brauchen diesen Weckruf.“
Quelle: Presseinformationen der Tarifvertragsparteien vom 13.3.2018
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.