rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Personalakte – Einsichtnahme unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

Jetzt bewerten!

BAG vom 12.7.2016 – 9 AZR 791/14: In einem Rechtsstreit vor dem Bundesarbeitsgericht ging es um Verfahrensfragen bei einer Einsichtnahme in Personalakten

Orientierungssätze

 

  1. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Ab. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG), das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts jedem Grundrechtsinhaber gewährleistet, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, strahlt im Sinne objektiver Normgeltung auf die Anwendung und Auslegung privatrechtlicher Normen aus.

  2. Jedenfalls in den Fällen, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erlaubt, Kopien der in der Personalakte befindlichen Schriftstücke zu fertigen, hat dieser nicht das Recht, zur Einsichtnahme in die Personalakte einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

 

 

Auf die vollständige Begründung des Urteils wird verwiesen.

 

 

BAG vom 12.7.2016 – 9 AZR 791/14 –

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-arbeits-und-tarifrecht-2.png
Tarifrecht_Arbeitsrecht_PVG.png
SX_LOGIN_LAYER