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Benachteiligung wegen Behinderung bei Vorruhestandsverhältnis

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BAG vom 21.11.2017 – 9 AZR 141/17: Vor dem Bundesarbeitsgericht haben die Parteien über den Zeitpunkt der Beendigung ihres Vorruhestandsverhältnisses, die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung in Geld, die Unterlassung künftiger Diskriminierungen der Klägerin aufgrund ihrer Schwerbehinderung und um Schadensersatz gestritten.

Orientierungssätze

 

  1. Eine Regelung, bei der die Laufzeit eines Vorruhestandsverhältnisses mit einem Anspruch auf vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen verknüpft wird, benachteiligt schwerbehinderte Arbeitnehmer unmittelbar gegenüber nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden und die erst mit einem höheren Lebensalter Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen können.

  2. Der finanzielle Vorteil, der einem schwerbehinderten Arbeitnehmer aus dem früheren Rentenbeginn erwächst, hat nicht zur Folge, dass seine Situation eine andere ist, als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers.

 

 

Auf die vollständige Urteilsbegründung wird verwiesen.

 

 

BAG vom 21.11.2017 – 9 AZR 141/17 –

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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