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Mindestlohn – Anrechenbarkeit von Prämien

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BAG vom 8.11.2017 – 5 AZR 692/16: Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht war die Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs.

 

Orientierungssatz

 

Eine sog. „Immerda-Prämie“, die Beschäftigte erhalten, die im Abrechnungsmonat durchgehend arbeitsfähig waren, ist geeignet, den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn zu erfüllen. Dasselbe gilt für eine Prämie, die der Arbeitgeber Kraftfahrern für das Sauberhalten ihres Fahrzeugs zahlt, und eine „Leergutprämie“, die den korrekten Umgang mit von Kunden zurückzugebendem Leergut honoriert.

 

Auf die vollständige Urteilsbegründung wird verwiesen.

 

BAG vom 8.11.2017 – 5 AZR 692/16 –

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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