Mindestlohn – Anwesenheitsprämie
Orientierungssatz
Die Erfüllung des Anspruchs auf den gesetzlichen Mindestlohn durch Sonderzahlungen setzt voraus, dass die für eine geleistete Arbeitsstunde vertraglich vereinbarte Grundvergütung niedriger als der gesetzliche Mindestlohn (§ 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG) ist.
Die vollständige Begründung dieses Urteils kann hier nachgelesen werden.
BAG vom 11.10.2017 – 5 AZR 621/16 –
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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