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Vergütung für Umkleidezeiten – auffällige Dienstkleidung

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BAG vom 25.4.2018 – 5 AZR 245/17: Das Bundesarbeitsgericht hat einen Rechtsstreit über Vergütung für Umkleidezeiten entschieden.

Orientierungssatz

 

Durch Tarifvertrag kann die Pflicht zur Vergütung von Umkleidezeiten abbedungen werden, auch wenn das An- und Ablegen der Dienstkleidung vergütungspflichtige Arbeit ist. Hierfür ist allerdings eine hinreichend klare Tarifregelung erforderlich.

 

Auf die vollständige Urteilsbegründung wird Bezug genommen.

 

BAG vom 25.4.2018 – 5 AZR 245/17 –

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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