Vergütung für Umkleidezeiten – auffällige Dienstkleidung
Orientierungssatz
Durch Tarifvertrag kann die Pflicht zur Vergütung von Umkleidezeiten abbedungen werden, auch wenn das An- und Ablegen der Dienstkleidung vergütungspflichtige Arbeit ist. Hierfür ist allerdings eine hinreichend klare Tarifregelung erforderlich.
Auf die vollständige Urteilsbegründung wird Bezug genommen.
BAG vom 25.4.2018 – 5 AZR 245/17 –
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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