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Erschließungsbeitragsrecht: Übersicht über die Rechtsprechung seit 2008

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Das Rechtsgebiet der Erschließungsbeiträge ist seit Inkrafttreten des BBauG 1960 vorwiegend durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geprägt worden. Dies gilt aber seit dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder durch Änderung des Grundgesetzes im Jahr 1994 nur mehr mit Einschränkungen.

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Das Rechtsgebiet der Erschließungsbeiträge ist seit Inkrafttreten des BBauG 1960 vorwiegend durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geprägt worden. Dies gilt aber seit dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder durch Änderung des Grundgesetzes im Jahr 1994 nur mehr mit Einschränkungen. Zwar haben nur Bayern und Baden-Württemberg bislang von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht, die landesrechtlichen Vorschriften in diesen Ländern sind aber grundsätzlich nicht mehr revisibel und einer Nachprüfung durch das Bundesverwaltungs-gericht entzogen. Nachdem in Bayern durch Verweis des Gesetzgebers die bundesrechtlichen Regelungen der §§ 127 bis 135 BauGB nun Landesrecht sind, bestimmen die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Rechtsentwicklung. Dabei ist natürlich auch weiterhin der Blick auf die außerbayerische Rechtsprechung interessant, die in diesem Gebiet nach wie vor lebhaft ist. Seit 2008 erging wieder eine Vielzahl für die Praxis wichtiger und teilweise noch nicht veröffentlichter Entscheidungen, die hier in einer Übersicht kurz angerissen werden:

 

1) Besondere Aufmerksamkeit verdient ein Urteil des BayVGH vom 24. März 2009 zur Stundung von
Beiträgen für landwirtschaftliche Grundstücke. Damit besteht nun Klarheit, daß ein Anspruch auf zinslose Stundung nicht besteht, soweit – bei einem Wegfall der Flächen – die Wirtschaftlichkeit des Betriebs “im wesentlichen“ erhalten bleibt.


2) Bedeutsam für die Praxis ist weiter eine Entscheidung des BayVGH vom 29. September 2008 zu  Erstattungsansprüchen der Anlieger bei Vorliegen eines nichtigen Ablösungsvertrags sowie

 

3) ein Urteil des BayVGH vom 15. Dezember 2008 zur Frage, ob eine rechtsmißbräuchliche  Grundstücksteilung zur Verminderung der Beitragspflicht vorliegt.

 

4) Sehr interessant sind auch ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. November 2008 zur Behandlung von Grundstücken einer Nachbargemeinde, die an einer Erschließungsstraße an der Gemarkungsgrenze anliegen,

 

5) sowie ein Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts zur erstmaligen Herstellung einer  Erschließungsanlage durch einen anderen Hoheitsträger (hier: Bund), die daran zu stellenden Anforderungen und die Konsequenzen für die Gemeinde, die die Baulast später übernimmt.


6) Mehrere wichtige Entscheidungen des BayVGH ergingen erneut zu § 125 BauGB, nämlich zur
Überprüfung des B-Plans im Beitragsverfahren (sog. Inzidentprüfung), zur Bindung an den Bebauungsplan, zum Planungserfordernis bzw. zur Entbehrlichkeit der Planung, zu den Anforderungen im Rahmen des § 125 Abs. 2 BauGB (Abwägungsentscheidung) und den Planabweichungen.

 

7) Sehr aufschlußreich ist außerdem ein Urteil des BayVGH vom 5. November 2008 zur Notwendigkeit und Beschaffenheit von Grünanlagen (§ 127).

 

8) Hingewiesen wird auf einen Beschluß des BayVGH vom 19. Dezember 2008 zur endgültigen Herstellung (§ 128)

 

9) sowie zwei Beschlüsse des OVG NRW zur Beitragsfähigkeit von Kosten (§ 128).


10) Zum Begriff der Erforderlichkeit gab es sei 2007 zwei Entscheidungen (§ 129),

 

11) zum Begriff der Abschnittsbildung, zum Anlagenbegriff und zur Bildung einer (unzulässigen)
Erschließungseinheit drei (§ 130).


12) Es ergingen weiterhin zwei Entscheidungen zur Tiefenbegrenzung (§ 131)


13) sowie ein bedeutsamer Beschluß des BayVGH vom 16. April 2008 zur Selbständigkeit eines privaten Wegenetzes (§ 131).

 

14) Ganz aktuell ist auch ein Beschluß des 6. Senats vom 15. Oktober 2008 zur Erschließung einer
Sportanlage mittels eines gewidmeten öffentlichen Geh- und Radwegs (§ 131).

 

15) Eine Entscheidung des BVerwG erging zum Erschlossensein eines Hinterliegergrundstück

(§ 133) und mehrere Beschlüsse des BayVGH zu Vorausleistungen (§ 133).

 

von Cornelia Hesse
Direktorin beim Bayerischen Gemeindetag

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