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Daimler läßt tief blicken....

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... und schickt seine Bewerber im Rahmen der Einstellungsuntersuchungen zum Bluttest. Diese Praxis wurde vergangene Woche bekannt und von einer Unternehmenssprecherin bestätigt: „ In der Regel haben die Bewerber zu diesem Zeitpunkt aber schon die mündliche Zusage für einen Arbeitsvertrag.“ Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers oder aber datenschutzrechtlicher Mißbrauch und unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre der Arbeitnehmer?

Daimler jedenfalls begründet seine Vorgehensweise mit dem Gesundheitsschutz und verweist darauf, dass der Betriebsarzt nach der Untersuchung lediglich feststelle, ob der Kandidat für den Job geeignet sei oder nicht; Details hingegen unterlägen der ärztlichen Schweigepflicht.

Arbeitsrechtler sehen dieses Verfahren äußerst kritisch und verweisen in dem Zusammenhang auch auf den Datenschutz. Eine Blutprobe gewährt Einblicke in die intimsten Angelegenheiten eines Menschen und kann auch genetische Dispositionen zum Vorschein bringen, von denen der Betroffene bewußt nichts wissen will.

 

Keine gängige Praxis

 

Wenngleich Gesundheitstests durchaus üblich und teilweise sogar vorgeschrieben sind - z.B. bei Beschäftigungen im Zusammenhang mit der Lebensmittelproduktion oder im medizinischen Bereich -  so ist nach Ansicht vieler Arbeitsrechtler aber auch klar: Getestet werden darf nur, was unmittelbar für die Frage nach der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit für den fraglichen Arbeitsplatz relevant ist.

 

Auch der Datenschutz weist in diese Richtung: Der Arbeitgeber darf bei einer Bewerbung nur „die erforderlichen Daten“ erheben.

 

Eine derartig weitgehende Eignungsprüfung wie bei Daimler ist jedenfalls bei vergleichbaren Konzernen wie Audi, BMW oder Siemens nicht üblich, Bluttests sind nicht vorgesehen. Man behelfe sich mit den „klassischen Methoden“ wie beispielsweise Sehtests.

 

Neutralität gewahrt?

 

Kritisch wird in Arbeitsrechtskreisen auch gesehen, dass bei Daimler der Werksarzt die Untersuchungen und Bluttests vornimmt; dieser stamme aus der Sphäre des Arbeitgebers und garantiere nicht dieselbe Neutralität wie ein unabhängiger Dritter.

 

P.S. vom 11.11.2009: Nach anhaltender Diskussion verzichtet Daimler nun teilweise auf Bluttests

 

Wie Unternehmenssprecher gestern mitteilten, will Daimler nun teilweise auf die umstrittenen Bluttests verzichten- dies gilt für Bewerber im kaufmännischen Bereich. Dies gelte solange, bis Datenschützer ihre Untersuchungen abgeschlossen hätten.

 

Die baden-württembergische Aufsichtsbehörde für Datenschutz hatte aufgrund der Vorfälle einen Bericht angekündigt, in dem grundsätzlich geklärt werden soll, welche Tests bei Einstellungsuntersuchungen grundsätzlich zulässig sind.

 

Auch im Medienbereich wird Blut gezapft....

 

Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, lassen auch Medienunternehmen wie z.B.der WDR, NDR oder der bayerische Rundfunk teilweise Blut abnehmen bei Einstellungsuntersuchungen.

Aufgrund dieser Vorgänge ist wohl damit zu rechnen, dass in näherer Zukunft dieses Thema - gerade im Hinblick auf den Datenschutz- genauer untersucht werden wird. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit gesetzliche Regelungen folgen werden....

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