Einstufung nach Rückkehr aus der Elternzeit: Was ist rechtlich zulässig?
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Viele Tarifverträge sehen vor, dass das Grundentgelt mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung in Stufen steigt. Die Bezeichnungen hierfür variieren: in einigen Tarifverträgen geht es nach "Tätigkeitsjahren", in anderen nach "Berufsjahren" oder "Erfahrungsjahren". Wie werden dabei Zeiten der Unterbrechung der Berufstätigkeit behandelt? Werden also z.B. Jahre der Elternzeit beim Stufenaufstieg mitgezählt? Darf nach Rückkehr aus der Elternzeit eine Rückstufung in eine niedrigere Stufe erfolgen?
Lesen Sie einige wichtige rechtliche Hintergrundinformationen im Anhang.
Quelle: Karin Tondorf, Newsletter für Entgeltgleichheit Nr. 8-2012
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