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SGB II - Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende

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Zum 1.1.2011 tritt das vom Bundestag geänderte SGB II mit Regelungen zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Kraft. Dies bringt Änderungen in der Zuständigkeit der internen und externen Frauenbeauftragten in Hessen und der Gleichstellungsbeauftragten nach dem BGleiG mit sich. Lesen Sie hier als Vorabdruck den Aufsatz unseres Gleichstellungsexperten Dr. Torsten v. Roetteken aus der GiP 1/2011 zu diesem Thema.

Dateianhänge:

     

    Stellungnahme der LAG Hessen

     

    "Die Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauenbüros begrüßt in diesem Zusammenhang, dass erstmals die Funktion der Beauftragten für Chancengleichheit, die bisher nur in den Arbeitsagenturen vorgesehen und eingesetzt sind, vorgeschrieben wird. Dieser Schritt war überfällig und bietet den Rahmen für eine diskriminierungsfreie und geschlechtergerechte Arbeitsmarktpolitik, unabhängig von örtlichen Zuständigkeiten.

     

    Für die internen und externen Frauenbeauftragten in den Kommunen und Kreisen wird dies Änderungen in der Zuständigkeit mit sich bringen.

     

    Diese Änderungen beziehen sich zum einen auf die Zuständigkeit nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz HGlG bzw. der Anwendbarkeit dieses Gesetzes und/oder des Bundesgleichstellungsgesetzes BGleiG für die betroffenen Beschäftigten, die in den Grundsicherungsbehörden arbeiten.

     

    Zum anderen geht es um die Verankerung unserer Expertise und Zuständigkeit in den Trägerversammlungen und Beiräten der Grundsicherungsbehörden sowie um geregelte Zuständigkeiten und Kooperationsstrukturen mit den BCAs nach SGB-II und SGB-III.

     

    Mit diesen und weiteren Themen hat sich ganz aktuell Dr. Torsten von Roetteken, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt/Main in einem Beitrag für die Zeitschrift  „Gleichstellung in der Praxis“ GiP 1/2011beschäftigt.

     

    Wir danken der Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-Rehm GmbH und Dr.Torsten von Roetteken für die Genehmigung, diesen Beitrag vorab zu veröffentlichen. Wir freuen uns, Ihnen, die sich für eine effektive gleichstellungsorientierten Arbeitsmarktpolitik einsetzen, eine gute und rechtlich abgesicherte Arbeitsgrundlage zur Verfügung stellen zu können.

     

    Wir möchten Sie an dieser Stelle ebenso auf die „Arbeitshilfe für Frauenbeauftragte“ der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros vom 2.11.2010 und die Presseinfo vom 8.11.2010 hinweisen, die unter www.frauenbeauftragte.de abgerufen werden kann."

     


    Hinweis:

    Durch eine Information des Deutschen Städtetages, in der die zukünftigen Aufbaben der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers der Jobcenter neu definiert wird, hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG) veranlasst gesehen, die Arbeitshilfe der BAG AG Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik noch einmal zum Punkt 2 "Gleichstellungsbeauftragte in den Jobcentern" zu überarbeiten.

     

    Sie finden die überarbeitete Arbeitshilfe im Dateianhang oder unter www.frauenbeauftragte.de.

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