Sachbezugswerte für 2007 und 2008
Zum 1. Januar 2007 ändern sich die Sachbezüge.
Dateianhänge:
Die Sachbezugs- und die Arbeitsentgeltverordnung werden in einer neuen Sozialversicherungsentgeltverordnung zusammengefasst, wobei die bisherigen Bestimmungen grundsätzlich übernommen werden. Zum 1. Januar 2007 ändern sich jedoch die Sachbezüge, die diesmal für zwei Jahre festgeschrieben werden.
In der neuen Verordnung werden die Werte für Verpflegung von 202,70 (2006) um 2,30 Euro auf 205,00 Euro für die Jahre 2007 und 2008 angehoben (Frühstück: 45,00 Euro, Mittag- und Abendverpflegung: je 80 Euro). Neu ist, dass für ein erwachsenes Kind in der Familie die gleichen Verpflegungswerte wie für den Lebenspartner angesetzt werden. Ansonsten bleibt es bei den bisherigen Abschlägen.
Bei den Werten für Unterkunft und Miete wird für das gesamte Bundesgebiet ein neuer einheitlicher Wert festgelegt. In den alten Bundesländern wird dazu der Wert um 1,50 Euro auf 198 Euro angehoben. In den neuen Bundesländern werden die Unterkunftswerte in 2007 gegenüber dem Jahr 2006 um 10,06 Euro im Monat und in 2008 um weitere 5,94 Euro ansteigen.
Die Werte für gemieteten Wohnraum werden um 0,05 Euro gegenüber den bisherigen Werten in den alten Bundesländern angehoben und auf einheitlich 3,45 Euro beziehungsweise auf einheitlich 2,80 Euro pro Quadratmeter für einfache Wohnungen festgelegt. Für die neuen Bundesländer ergibt sich für 2007 eine Anhebung der Mietwerte von 3,15 Euro um 0,20 Euro auf 3,35 Euro bzw. von 2,65 Euro um 0,07 Euro auf 2,72 Euro für einfache Wohnungen sowie im Jahr 2008 um weitere 0,10 Euro bzw. 0,08 Euro.
In der neuen Verordnung werden die Werte für Verpflegung von 202,70 (2006) um 2,30 Euro auf 205,00 Euro für die Jahre 2007 und 2008 angehoben (Frühstück: 45,00 Euro, Mittag- und Abendverpflegung: je 80 Euro). Neu ist, dass für ein erwachsenes Kind in der Familie die gleichen Verpflegungswerte wie für den Lebenspartner angesetzt werden. Ansonsten bleibt es bei den bisherigen Abschlägen.
Bei den Werten für Unterkunft und Miete wird für das gesamte Bundesgebiet ein neuer einheitlicher Wert festgelegt. In den alten Bundesländern wird dazu der Wert um 1,50 Euro auf 198 Euro angehoben. In den neuen Bundesländern werden die Unterkunftswerte in 2007 gegenüber dem Jahr 2006 um 10,06 Euro im Monat und in 2008 um weitere 5,94 Euro ansteigen.
Die Werte für gemieteten Wohnraum werden um 0,05 Euro gegenüber den bisherigen Werten in den alten Bundesländern angehoben und auf einheitlich 3,45 Euro beziehungsweise auf einheitlich 2,80 Euro pro Quadratmeter für einfache Wohnungen festgelegt. Für die neuen Bundesländer ergibt sich für 2007 eine Anhebung der Mietwerte von 3,15 Euro um 0,20 Euro auf 3,35 Euro bzw. von 2,65 Euro um 0,07 Euro auf 2,72 Euro für einfache Wohnungen sowie im Jahr 2008 um weitere 0,10 Euro bzw. 0,08 Euro.
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