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30 Tage Urlaub und Urlaubsgeld sind üblich

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Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bis zu 30 Tage Urlaub und erhalten Urlaubsgeld.Das zeigt eine Auswertung der Tarifverträge aus 22 Branchen, die das WSI-Tarifarchiv vorgelegt hat.

Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bis zu 30 Tage Urlaub und erhalten Urlaubsgeld – einen Rechtsanspruch gibt es darauf allerdings nur, wenn die Tarifverträge entsprechende Regelungen vorsehen. Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.058 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Lohn- und Gehaltsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer).

 

Das zeigt die aktuelle Auswertung für 22 Wirtschaftszweige, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.

Das Urlaubsgeld ist gegenüber 2010 in acht Branchen angestiegen, in elf ist es gleich geblieben. Die tariflichen Urlaubstage schwanken zwischen 25 und 30 Tagen. Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland.

 

Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Auch im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.

 

Für die Beamtinnen und Beamten gibt es keine tarifliche Urlaubsgeldregelung. Hier gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder einschließlich der Gemeinden.

 

Quelle: Pressemitteilung des WSI Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut vom 24.5.2011

 

Claudia Ehrenfeuchter, Text und Recht

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