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Anzahl der gewerbliche Berufgenossenschaften sinkt

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Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG) vom 30. Oktober 2008 wurde unter anderem § 222 SGB VII eingefügt. Danach ist die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften bis zum 31. Dezember 2009 auf neun zu reduzieren. Diese Vorgabe schaffen die Berufsgenossenschaften nicht ganz.

Dies ist dem Bericht, den die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) der Bundesregierung zum Sachstand über die Reduzierung der Trägerzahl vorzulegen hat, zu entnehmen. Nach den Informationen der DGUV (Stand 30. Juni 2009) ergibt sich, dass zum 1. Januar 2010 nach den bereits vorliegenden verbindlichen Fusionsbeschlüssen sich die Zahl der Berufsgenossenschaften auf 15 Träger verringert haben wird. Weiterhin liegen noch weitere Beschlüsse und Fusionsabsichten vor. Der Verband gehe jedoch davon aus, dass die gesetzliche Vorgabe der Reduzierung der Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun erreicht werde.

Quelle: Lohn und Gehalt, Dezember 2009

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