rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Auswirkungen des 3. SGB IV - Änderungsgesetzes

Jetzt bewerten!

Am 9. Juli 2010 hat das 3. SGB IV-Änderungsgesetz den Bundesrat passiert. Das Gesetz enthält insbesondere Fristsetzungen für die Fusionen einzelner Berufsgenossenschaften, die Schaffung eines Anhörungsrechtes für die Gewerkschaften zum ELENA-Datensatz sowie die Verschiebung des Wegfalles des Papier-Lohnnachweises zur Unfallversicherung von 2012 auf 2014. Anstelle des ursprünglich geplanten Verzichts auf die sog. Weiterleitungsstellen, die den Beitragseinzug zur Sozialversicherung für die Arbeitgeber erleichtern sollen, ist nunmehr ihre Einführung von 2011 auf 2012 verschoben worden.

Verschiebung des Wegfalles des Papier-Lohnnachweises zur Unfallversicherung von 2012 auf 2014

 

Vor dem Hintergrund des Übergangs der Betriebsprüfung von der Unfall- auf die Rentenversicherung müssen die Arbeitgeber seit 1. Januar 2009 im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens auch unfallversicherungsspezifische Daten ihrer Arbeitnehmer an die Sozialversicherung melden (§ 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB IV).

Im Gegenzug zu dieser Ausweitung des DEÜV-Meldeverfahrens sollte ab 1. Januar 2012 der Papier-Lohnnachweis gemäß § 165 SGB VII wegfallen, um zumindest Doppelmeldungen der Arbeitgeber zu verhindern. Ab 2012 war vorgesehen, dass die Deutsche Rentenversicherung die Lohnnachweise elektronisch aus den Meldedaten der Arbeitgeber generiert und über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) an die Berufsgenossenschaften weitergibt.

 

Verschiebung dient der Sicherstellung von Datenqualität und Fehlerfreiheit

 

Nunmehr soll der Wegfall des Papier-Lohnnachweises um zwei Jahre auf den 1. Januar 2014 verschoben werden. Laut Gesetzesbegründung soll die Verschiebung der „Sicherstellung von Datenqualität und Fehlerfreiheit dienen.“ Die Verschiebung geht auf eine Initiative der DGUV zurück. Diese hat Datenverarbeitungs- und Datenqualitätsprobleme bei der Einführung des neuen Verfahrens zur Erstellung des berufsgenossenschaftlichen Lohnnachweises aus den Meldungen zur Sozialversicherung geltend gemacht. Um die Probleme zu beheben und ein qualitätsgesichertes Verfahren sicherzustellen und somit für Beitragsgerechtigkeit in der Unfallversicherung zu sorgen, sei eine Verschiebung des Inkrafttretens der Regelung zur Ablösung des bisherigen Papier-Lohnnachweises erforderlich.

Die Verschiebung ist ebenso bedauerlich wie kritisch, da sie für die Arbeitgeber bedeutet, dass diese weiter Doppelmeldungen abgeben müssen. Nicht nachvollziehbar ist insbesondere, warum nunmehr eine gleich zweijährige Verschiebung notwendig ein soll.

 

Verschiebung der Einführung der so genannten Weiterleitungsstellen im Beitrags- und Meldeverfahren zur Sozialversicherung von 2011 auf 2012

 

Es ist offensichtlich, dass die Ausgestaltung der mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz beschlossenen und ab 2011 vorgesehenen so genannten Weiterleitungsstellen überarbeitet werden muss. Hierzu hat die BDA in den letzten Wochen Gespräche mit dem Bundesarbeits- und dem Bundesgesundheitsministerium sowie mit führenden Koalitionspolitikern geführt. Die bislang vorgesehene gesetzliche Konzeption greift deutlich zu kurz, insbesondere weil danach die Weiterleitungsstellen nicht alle Aufgaben einer Einzugsstelle übernehmen, sondern lediglich Beiträge und Meldungen gesammelt entgegennehmen und dann an die weiterhin zuständig bleibenden ca. 170 Einzugsstellen (Krankenkassen) weiterleiten. Damit jedoch ist wenig gewonnen: Die Arbeitgeber müssten auch weiterhin Krankenkassenbeiträge nach Krankenkassenzugehörigkeit getrennt kalkulieren und ausweisen und sich mit einer Vielzahl von Krankenkassen in allen Fragen des Mitgliedschafts-, Melde- und Beitragsrechts auseinandersetzen. Deshalb müssen den Weiterleitungsstellen alle Aufgaben einer Einzugsstelle übertragen werden. Dann könnten die Arbeitgeber bei einer Stelle das gesamte Beitragseinzugsverfahren für alle ihre Beschäftigten durchführen.

Da die hierfür erforderlichen Anpassungen nicht mehr im Rahmen des jetzigen Gesetzgebungsverfahrens durchgeführt werden können, hatte sich die BDA dafür stark gemacht, die Einführung der Weiterleitungsstellen zunächst zu verschieben und ihre Ausgestaltung danach so zeitnah wie möglich – sinnvollerweise im Zusammenhang mit der geplanten Neuordnung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung – zu optimieren. Die Koalitionsfraktionen kommen nunmehr dem Vorschlag der BDA entgegen und halten – so führen sie es explizit in der Gesetzesbegründung aus – „die Option für eine Weiterentwicklung des Konzepts offen.“ Neben der BDA macht sich auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) für eine Optimierung der Weiterleitungsstellen stark.

 

Lohn und Gehalt 5/2010

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sicherheitskontrolle: Bitte rechnen Sie die Werte aus und tragen Sie das Ergebnis in das dafür vorgesehene Feld ein. *

0 Kommentare zu diesem Beitrag
SX_LOGIN_LAYER